Dezember 2018

181206

ENERGIE-CHRONIK


Bundesgerichtshof setzt Transparenzvorgaben für Netzentgelte außer Kraft

Der Bundesgerichtshof hat am 11. Dezember wichtige Transparenzvorgaben außer Kraft gesetzt, die mit der im August 2016 beschlossenen Änderung der Anreizregulierungsverordnung (160805) eingeführt wurden. Die Entscheidung und ihre Begründung wurden bisher nicht veröffentlicht. Aus Kreisen von Prozessbeteiligten war aber zu hören, dass die Karlsruher Richter Teile des § 31 der Verordnung für nichtig erklärt haben, der damals neu gefaßt worden war, um endlich etwas mehr Licht ins Dunkel der Netzkosten zu bringen.

Regulierungskonto darf nicht veröffentlicht werden

Die Bundesnetzagentur gab am 12. Dezember bekannt, dass sie wegen dieser Entscheidung ab sofort die Veröffentlichung von Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze "stark reduzieren" müsse. Die Untersagung umfasse nicht alle, aber wesentliche Daten. So könne sie zwar weiterhin Erlösobergrenzen und Effizienzwerte veröffentlichen. Verboten sei ihr jedoch die Veröffentlichung des Regulierungskontos, das gemäß § 5 der Anreizregulierungsverordnung die Differenz zwischen Erlösobergrenzen und tatsächlichen Erlösen der Netzbetreiber erfasst. Dasselbe gelte für den Kapitalkostenaufschlag sowie Aufwands- und Vergleichsparameter.

"Wegen der Entscheidung des Gerichts wird unser Ziel, die Transparenz der Netzentgelte zu verbessern, bis auf weiteres erheblich erschwert", resümierte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Zugleich verwies er darauf, dass zahlreiche Oberlandesgerichte die bisherige Veröffentlichungspraxis der Bundesnetzagentur bestätigt hätten.

Transparenz war schon bisher ungenügend

Aber auch die bisherige Veröffentlichungspraxis wurde noch immer als sehr unzureichend empfunden. Die Initiative "Agora Energiewende" legte hierzu im Mai 2018 eine Studie vor (180805). Insbesondere kritisierte sie dabei die Landesregulierungsbehörden, die es inzwischen in elf Bundesländern gibt und die dort für die Verteilnetze zuständig sind, sofern diese keine Landesgrenzen überschreiten (171014).

"Die ohnehin schon kaum vorhandene Transparenz der Netzentgelte nimmt mit dieser Entscheidung weiter ab", kommentierte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) die Nachricht aus Karlsruhe. "Darunter werden die Verbraucher leiden. Energiekunden und Lieferanten hatten bereits in der Vergangenheit große Probleme, nachzuvollziehen, wie die Netzentgelte zustande kommen. Dabei geht es hier um einen jährlichen Beitrag von geschätzt 24 Milliarden Euro. Mit der heutigen Entscheidung tappen sie noch mehr im Dunkeln. Es ist dringend notwendig, dass die Bundesregierung nun endlich dafür sorgt, dass die Betreiber von Energienetzen darlegen, wie sie die vielen Milliarden Euro an Netzentgelten, die die Energiekunden pro Jahr zahlen, einsetzen."

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