März 2012 |
120312 |
ENERGIE-CHRONIK |
Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 3. März mitteilte, hat es den kalkulatorischen Zinssatz WACC für das Tarifjahr 2013 von bisher 4,14 auf 3,83 Prozent gesenkt. Gemäß der schweizerischen Stromversorgungsverordnung wird die Rendite der Netzbetreiber jährlich durch das UVEK angepaßt. Das Ministerium richtet sich dabei nach den Empfehlungen der Elektrizitätskommission (ElCom), die in der Schweiz als Regulierungsbehörde für den Stromsektor fungiert.
Der WACC (Weighted Average Cost of Capital) besteht aus einem risikolosen Zinssatz und einer risikogerechten Entschädigung. Gemäß Art. 13 Abs. 3 Bst. b der schweizerischen Stromversorgungsverordnung (StromVV) entspricht der Zinssatz für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte der durchschnittlichen Rendite von Bundesobligationen mit einer Laufzeit von zehn Jahren während der letzten 60 Monate in Prozent. Hinzu kommt die risikogerechte Entschädigung. Beide Faktoren zusammen ergaben für die Jahre von 2009 bis 2013 folgende WACC:
2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | |
Durchschnittliche Rendite der letzten 60 Monate der Bundesobligationen | 2,62% | 2,62% | 2,52% | 2,43% | 2,19% |
Zuschlag für die risikogerechte Entschädigung | 1,93% | 1,93% | 1,73% | 1,71% | 1,64% |
Zinssatz für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte (WACC) | 4,55% | 4,55% | 4,25% | 4,14% | 3,83% |
Infolge der generellen Absenkung des WACC sanken die Netznutzungskosten für 2011 um 58 Millionen Franken und für 2012 um rund 20 Millionen Franken. Außerdem verfügte die Schweizer Regierung – der Bundesrat – Ende 2008 für betriebsnotwendige Netzinvestitionen, die vor dem 1. Januar 2004 getätigt worden sind, die Absenkung des WACC um einen jeweils Prozentpunkt. Diese Reduktion betrifft rund 90 Prozent der Netzinvestitionen und bewirkt eine Senkung der Netznutzungsgebühren um rund 200 Millionen Franken pro Jahr.
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) kritisierte die UVEK-Entscheidung und forderte eine umgehende Revision der Stromversorgungsverordnung. Der geltende Zinssatz stelle keine angemessene Verzinsung dar und gefährde "die Finanzierung der Milliardenprojekte für den Aus- und Neubau der am Limit laufenden Stromnetze".
Nach Angaben der schweizerischen Regulierungsbehörde ElCom entspricht der neue WACC "mit der unterstellten Leverage" einer Eigenkapitalverzinsung von 8,3 Prozent vor Steuern und von 6,5 Prozent nach Steuern.
Auch in Deutschland hatte die Bundesnetzagentur zunächst vor, die Renditen der Strom- und Gasnetzbetreiber der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus anzupassen und deutlich zu kürzen (110906). Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden – für Gasnetze ab 2013 und für Stromnetze ab 2014 - sollte die Eigenkapialverzinsung beim Bau neuer Strom- und Gasnetze von 9,29 auf 8,20 Prozent gesenkt werden. Nach Branchenprotesten und unter politischem Druck entschied die Behörde jedoch am 2. November 2011, die Eigenkapitalrendite für Neu- bzw. Erweiterungsinvestitionen auf nur 9,05 Prozent vor Körperschaftsteuer zu verringern (10,48 Prozent vor Abzug von Körperschaft- und Gewerbesteuer). Lediglich für Altanlagen kam es zu einer etwas stärkeren Absenkung von 7,56 auf 7,14 Prozent.
"Im internationalen Vergleich haben wir in Deutschland eine Sondersituation", begründete der damalige Behördenchef Matthias Kurth die nur mäßigen Abstriche. "Die Politik hat entschieden, daß der Umstieg auf die erneuerbaren Energien besonders schnell vollzogen werden soll. Das wird nur gelingen, wenn gleichzeitig auch die Netze schnell ausgebaut werden. Wir brauchen also Anreize, die den Netzausbau auch bei der Finanzierung beschleunigen." Die Bundesnetzagentur habe deshalb bei der Festlegung der neuen Eigenkapitalrenditen zwar die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus berücksichtigt, auf eine Reduzierung des Risikozuschlags gegenüber der derzeit geltenden Festlegung aber verzichtet.
Nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) begann die erste Regulierungsperiode für die Strom- und Gasnetze am 1. Januar 2009. Die Regulierungsperioden dauern jeweils fünf Jahre. Nach § 34 Abs. 1a dauert die erste Regulierungsperiode für Gas jedoch nur vier Jahre, so daß sich ab 2012 eine Verschiebung der beiden Perioden um ein Jahr ergibt:
Die von der Bundesnetzagentur
genehmigte Eigenkapitalverzinsung der Strom- und Gasnetzbetreiber |
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alte Regelung | 1. Regulierungsperiode |
2. Regulierungsperiode (ab 2013 bzw. 2014) |
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Neue Stromnetze | 7,91 % | 9,29 % | 9,05% |
Alte Stromnetze | 6,5 % | 7,56 % | 7,14% |
Neue Gasnetze | 9,21 % | 9,29 % | 9,05% |
Alte Gasnetze | 7,8 % | 7,56 % | 7,14% |