Oktober 2017 |
171014 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Landesregierung von Thüringen hat am 17. Oktober den Aufbau einer eigenen Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt beschlossen. Zugleich ermächtigte das rot-rot-grüne Kabinett die Energie- und Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne), den bisherigen Vertrag mit der Bundesnetzagentur zum Ende nächsten Jahres zu kündigen. Damit wird Thüringen das elfte Bundesland, das eine eigene Landesregulierungsbehörde unterhält. Nur Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Brandenburg überlassen dann diese Aufgabe noch komplett der Bundesnetzagentur.
Nach § 54 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Regulierung der Strom- und Gasnetze den Ländern, wenn jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Voraussetzung ist ferner, daß keines der Netze die Landesgrenzen überschreitet. In allen anderen Fällen ist die Bundesnetzagentur zuständig. In Thüringen werden dieser Vorschrift zufolge nur noch die Thüringer Energie AG (130611) und die Stadtwerke Erfurt weiterhin der Aufsicht der Bundesnetzagentur unterliegen.
Die Thüringer Stadtwerke fordern seit längerem die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde. Sie erhoffen sich davon eine bessere Berücksichtigung ihrer spezifischen Interessen. Die Verbraucherzentrale Thüringen erwartet dagegen keine finanziellen Entlastungen für die Energiekunden. Auch sonst sieht sie keinen Grund, weshalb das kleine Land eine eigene Regulierungsbehörde einrichten soll. Aus ihrer Sicht hat die Bundesnetzagentur bisher immer korrekt entschieden.
Die oppositionelle CDU signalisierte ihre Zustimmung zur Neuregelung, sofern dadurch im Landeshaushalt "keine signifikanten Mehrkosten" entstehen. Derzeit zahlt Thüringen jährlich etwa 200.000 Euro an die Bundesnetzagentur, damit sie die Regulierung für das Land übernimmt. Laut "Thüringer Allgemeine" (19.10.) will Siegesmund die neue Behörde in ihrem Ministerium als fünfköpfiges Referat einrichten, das allein schon Personalkosten von 590.864 Euro erfordert. Um die Mehrkosten zumindest teilweise auszugleichen, wolle sie die Gebühren, die von den Energieversorgern für die Kontrolle erhoben werden, um fünfzig Prozent erhöhen.
Zuletzt hatte Mecklenburg-Vorpommern eine eigene Landesregulierungsbehörde eingerichtet, die insgesamt 40 Gas- und Stromnetzbetreiber beaufsichtigt. Ausgenommen sind lediglich der Regionalversorger Wemag und die Stadtwerke Rostock (160109) .