Dezember 2018

181201

ENERGIE-CHRONIK


UN-Klimakonferenz beschließt verbindliche Regeln zur Kontrolle von Treibhausgas-Emissionen

Drei Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen (151209) hat sich 24. UN-Klimakonferenz am 15. Dezember in Kattowitz auf ein Regelwerk geeinigt, das es ermöglichen soll, die weltweiten Treibhausgas-Emissionen umfassender und genauer zu dokumentieren. Damit gibt es ab 2024 erstmals gemeinsame verbindliche Mindestanforderungen zur Berichterstattung der Staaten über ihre Emissionen bzw. die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zum Klimaschutz. Bislang galten vergleichbare Standards nur für die dem Kyoto-Protokoll unterworfenen Industrieländer, die für weniger als 15 Prozent der Emissionen verantwortlich sind.

2-Grad-Ziel bleibt weiterhin unverbindlich

Auf der 21. UN-Weltklimakonferenz in Paris waren die Vertreter von 195 Staaten übereingekommen, den globalen Temperaturanstieg gegenüber der vorindustriellen Zeit auf unter zwei Grad zu begrenzen. Nach Möglichkeit soll er sogar unter 1,5 Grad liegen. Das Abkommen trat Ende 2006 in Kraft und wurde völkerrechtlich verbindlich, nachdem es von mindestens 55 Staaten ratifiziert worden war, die für mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind (161008). Allerdings werden den beteiligten Staaten keinerlei konkrete Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen auferlegt. Sanktionen sind sowieso nicht vorgesehen. Es bleibt jedem Land selber überlassen, ob und wieweit es zur Erfüllung dieser Absichtserklärung beiträgt. Daran ändert auch das jetzt beschlossene Regelwerk nichts. Es verbessert aber die Vergleichbarkeit der nationalen Treibhausgas-Emissionen, die bisher zum großen Teil nur auf groben Schätzungen beruhen (siehe Liste), und übt damit zumindest einen moralischen Druck zur Beteiligung an Klimaschutzmaßnahmen aus.

Mindeststandards für die Berichterstattung

Im Pariser Abkommen haben sich die Staaten verpflichtet, spätestens 2020 überprüfte und möglichst verbesserte Klimaschutzbeiträge vorzulegen. Die EU-Staaten werden ihren Klimaschutzbeitrag gemeinsam bei den Vereinten Nationen präsentieren. Danach sollen alle fünf Jahre neue Beiträge folgen, die jeweils besser sein müssen. In Kattowitz wurden nun Mindeststandards festgelegt, welche Informationen diese Beiträge enthalten müssen, um sie vergleichbar zu machen. Für die Messung des Erfolgs von Klimaschutzmaßnahmen und die Berichterstattung darüber gelten künftig ebenfalls einheitliche Regeln. Ab 2022 gelten die neuen Standards für Industrieländer und ab 2024 für Schwellen- und Entwicklungsländer. Ab 2023 wird es alle fünf Jahre eine globale Bestandsaufnahme geben, wo die Welt beim Klimaschutz steht.

Die Frage, ob Staaten ihre Klimaschutzmaßnahmen über Marktmechanismen wie CO2-Handel auch in anderen Staaten erbringen können (150802), soll bei der nächsten Weltklimakonferenz geklärt werden, die Ende 2019 in Chile stattfindet. Aus Sicht der Bundesregierung sind weitere Verhandlungen nötig, um Schlupflöcher auszuschließen, die die Klimaschutzwirkung solcher Marktmechanismen gefährden könnten.

COP 24 = CMP 14 = CMA 3

Die Weltklimakonferenz, zu der sich jetzt die Vertreter von 196 Staaten vom 2. bis 15. Dezember in Kattowitz trafen, war die 24. Nachfolgekonferenz zur 1992 vereinbarten Klimakonvention von Rio (920601). Zugleich war sie das 14. Treffen zum 1997 beschlossenen "Kyoto-Protokoll" (971215) und die dritte Nachfolgekonferenz zum Pariser Klimaabkommen. In Abkürzung der englischen Bezeichnungen für die jeweiligen Klimakonferenzen handelte es sich bei dem jetzigen Treffen in Kattowitz um COP 24, CMP 14 und CMA 3.

 

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