November 2017

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ENERGIE-CHRONIK


 

 

"Vereinzelte Angriffe von Aktivisten auf Polizeibeamte mußten mit dem Einsatz von Pfefferspray abgewehrt werden", hieß es im Polizeibericht. – Zumindest auf diesem Foto sieht es allerdings nicht so aus, als ob der Polizist angegriffen worden wäre...
Foto: Ende Gelände

Klima-Demonstranten besetzten erneut den Tagebau Garzweiler II

Anläßlich der in Bonn stattfindenden 23. Weltklimakonferenz protestierten am 5. November Tausende von Klima-Demonstranten am 50 Kilometer entfernten Tagebau Garzweiler II gegen die weitere Braunkohleverstromung. Wie schon im August 2017 (170803) und im August 2015 (150803) kam es dabei zur Besetzung des Tagebaues, aus dem die benachbarten RWE-Kraftwerke ihren Brennstoff beziehen. Nach Angaben von RWE Power wurden Bagger und Bandanlagen vorsorglich stillgelegt. Es sei aber nicht zu einer Beeinträchtigung der Stromproduktion gekommen, wie das bei der letzten Aktion der Fall war, als die Leistung von vier Kraftwerksblöcken zeitweilig gedrosselt werden mußte.

Aktivisten verließen genehmigte Route und stiegen in die Grube hinab

Die Besetzung des Tagebaues entwickelte sich aus einem angemeldeten Demonstrationszug des Aktionsbündnisses "Ende Gelände", an dem sich nach Polizeiangaben 2500 und nach Angaben der Veranstalter 4500 Menschen beteiligten. Der Zug führte von Kerpen-Buir nach Morschenich, einem Ortsteil der Gemeinde Merzenich, der dem Tagebau weichen muß. Schon bald verließ aber ein großer Teil der Demonstranten die genehmigte Route und zog in Richtung des Ortes Manheim, dem ebenfalls die Abbaggerung droht. Am Ende waren es nach Polizeiangaben etwa tausend Personen, die über die Abbruchkante in den Tagebau Garzweiler II hinabstiegen.

Die Polizei habe zunächst zurückhaltend reagiert, hieß es in einer Pressemitteilung des Aktionsbündnisses. Auf dem Weg in den Tagebau sei es noch zu keiner Konfrontation gekommen. Unten in der Grube sei die Polizei dann aber mit einer Reiterstaffel in die Aktivisten hineingeritten und habe sitzende Demonstranten mit Pfefferspray angegriffen (siehe Foto). Der Bundestagsabgeordnete Lorenz Gösta Beutin (Linke) bekundete als Beobachter des Geschehens ebenfalls, daß die Polizei und insbesondere die Reiterstaffel unverhältnismäßige Gewalt angewendet habe.

 

Mit einer Reiterstaffel preschte die Polizei in die Reihen der Aktivisten (links). Zugleich erkannte sie in Strohsäcken und Plastik-Scheiben, mit denen diese sich gegen Gummiknüppel und Pfefferspray zu schützen versuchten, eine verbotene "Passivbewaffnung" (rechts).
Fotos: Ende Gelände

Zur Feststellung der Personalien wurden "mehr als 1000 Freiheitsentziehungen durchgeführt"

Am späten Abend des 5. November gab die Polizei Aachen bekannt, daß die Beamten genötigt gewesen seien, "vereinzelte Angriffe" mittels Pfefferspray abzuwehren. Einer der Beamten sei gebissen und einem weiteren sogar die Hand gebrochen worden. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft würden gegen alle Tagebau-Besetzer Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Zu diesem Zweck habe man "Maßnahmen zur Identitätsfeststellung getroffen" und "mehr als 1000 Freiheitsentziehungen durchgeführt". Zwei der Festgenommenen hätten Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und würden deshalb dem Haftrichter vorgeführt.

Polizei konfiszierte Strohsäcke und Plexiglas-Scheiben als "Passivbewaffnung"

Laut einer vorherigen Mitteilung hatte die Polizei bei Teilnehmern der angemeldeten Demonstration selbstgebastelte Strohsäcke entdeckt und beanstandet: "Nach Einschätzung der zuständigen Staatsanwaltschaft handelt es sich hierbei um eine passive Bewaffnung, die im Rahmen einer Versammlung als verbotener Gegenstand gilt. In der Vergangenheit hatten Personen bereits solche Säcke genutzt, um sich gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen und polizeiliche Absperrungen zu durchbrechen."

Als "Passivbewaffnung" klassifizierte die Polizei nicht nur Strohsäcke zur Milderung von Schlägen mit dem Gummiknüppel, sondern auch Versuche, sich vor Augenverletzungen durch Pfefferspray zu schützen: "Des weiteren hatten verschiedene Demonstranten verbotene Plexiglas-Scheiben vor das Gesicht gezogen; auch diese mußten abgelegt werden."

RWE will alle Eindringlinge "straf- und zivilrechtlich" verfolgen lassen

Der Tatbestand des "Hausfriedensbruchs" nach § 123 StGB erstreckt sich sowohl auf private Räumlichkeiten als auch auf Flächen jeder Art und Größe, soweit sie der Eigentümer in deutlicher Weise abgegrenzt bzw. den Zutritt verboten hat. Er ist aber in jedem Falle ein Delikt, das nur auf Antrag verfolgt wird. Offenbar will RWE Power nun an jedem der tausend Demonstranten, deren Personalien die Polizei aufgenommen hat, per Strafantrag ein Exempel statuieren, damit die Bereitschaft schwindet, sich an weiteren solcher Aktionen zu beteiligen. In seiner Pressemitteilung zum "widerrechtlichen Eindringen in den Tagebau" bekräftigte das Unternehmen, "daß strafbare Handlungen konsequent straf- und zivilrechtlich verfolgt werden". Unklar blieb dabei, wie RWE die zivilrechtlichen Klagen begründen will.

 

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