November 2015

151105

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Mit einem jährlichen Zubau von bis zu 7.600 Megawatt erreichte der Solarboom in den Jahren 2010 bis 2012 seinen Höhepunkt. Erst das 2012 neugefaßte EEG ließ die Zubau-Rate ab 2013 deutlich schrumpfen. Die EEG-Novellierung von 2014 lockerte die Daumenschrauben nur geringfügig. Im vergangenen Jahr fiel der Zubau auf 1.437 MW und lag damit weit unterhalb des im EEG vorgesehenen "Zielkorridors" von durchschnittlich 2.500 MW (siehe auch Hintergrund).

Solarförderung kann nicht noch tiefer sinken – der Zubau aber schon

Der Zubau an Photovoltaik-Leistung hat sich inzwischen so stark verringert, daß eine weitere Kürzung der Fördersätze nach dem EEG nicht mehr möglich ist. Die Bundesnetzagentur hat deshalb die Vergütungen für das vierte Quartal 2015 auf dem zuletzt erreichten Stand belassen (siehe Tabelle). Voraussichtlich wird sie diese Sätze auch im kommenden Jahr bestätigen, denn es ist eher mit einem noch stärkeren Rückgang als mit einer Wiederbelebung des PV-Zubaues zu rechnen.

Bei der letzten Berechnung der Fördersätze waren in dem dafür maßgeblichen Zwölf-Monate-Zeitraum von September 2014 bis August 2015 nur noch Solaranlagen mit einer Leistung von 1437 Megawatt (MW) errichtet worden. Der Zubau lag damit um 963 MW unterhalb des "Zielkorridors" von 2400 bis 2600 MW, den das Erneuerbare-Energien-Gesetz in § 31 Abs. 1 vorsieht. Bei Einhaltung dieses Zielkorridors werden die Fördersätze um monatlich 0,5 Prozent gesenkt. Bei einer Unterschreitung verringern sie sich zunächst um 0,25 Prozent. Wenn die Differenz zur Untergrenze des Korridors mehr als 900 MW beträgt, sinkt die Degression auf null.

 

 

Diese Grafik zeigt links die Bezugszeiträume, die ab dem EEG 2012 für die Berechnung des jährlichen Zubaues (blau) maßgebend waren. Zum Beispiel wurde nach dem Inkrafttreten des EEG 2014 für die zwölf Monate von September 2013 bis August 2014 ein Zubau von 2.398 MW ermittelt. Damit lag der Zubau haarscharf unter der bei 2.400 MW liegenden Grenze des neuen "Zielkorridors" (weiß). Die Fördersätze sanken deshalb nicht um die neue Standard-Degression von 0,5 Prozent, sondern nur um 0,25 Prozent.

 

Bei weniger als 1.000 MW Zubau steigen die Fördersätze wieder

Eine Wiederbelebung des Zubaues dürfte erst zu erwarten sein, wenn eine weitere Schwelle unterschritten wird: Bei einer Differenz von mehr als 1.400 MW zur Untergrenze des Korridors steigen die Fördersätze wieder, und zwar einmalig pro Quartal um 1,5 Prozent. Voraussetzung wäre also, daß der über zwölf zurückliegende Monate ermittelte Zubau, der zuletzt noch 1.437 MW betrug, auf unter 1.000 MW absinkt. Größere Sprünge wird der PV-Zubau aber auch dann nicht machen können. Dafür sorgt schon die Standard-Degression von monatlich 0,5 Prozent. Schon gar nicht ist an ein Vordringen in die Bereiche oberhalb des Korridors zu denken, wo die Degression bis auf 2,8 Prozent steigt.

Vorläufig bleibt es bei folgenden Marktprämien bzw. Einspeisevergütungen für Solaranlagen:

 

Art der Förderung Anlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen bis 10 MWp und Anlagen auf Freiflächen (bei einer Inbetriebnahme vor dem 01.09.2015) bis 10 MWp
bis 10 kWp bis 40 kWp bis 1 MWp
Marktprämienmodell (ab 500kWp verpflichtend)
12,7 C/kWh
12,36 C/kWh
11,09 C/kWh
8,91 C/kWh
Feste Einspeisevergütung (Kleinanlagen bis 500 kWp)
12,31 C/kWh
11,97 C/kWh
10,71 C/kWh
8,53 C/kWh

 

Links (Intern)