April 2010

100403

ENERGIE-CHRONIK


 

Einspeisung und Vergütung von EEG-Strom 2008 nach Bundesländern

Bei der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt Niedersachsen an der Spitze aller Bundesländer, da hier der Großteil der Windkraftanlagen installiert ist. Bei der Vergütung des eingespeisten Stroms hat dagegen Bayern die Nase vorn, weil sich hier die meisten Photovoltaik-Anlagen befinden und Solarstrom besonders hoch bezuschußt wird. Auch Baden-Württemberg rangiert aus diesem Grund bei der Vergütung deutlich weiter vorn als bei der Einspeisung.

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Torschlußstimmung bei Photovoltaik: 2009 stieg die installierte Leistung sogar um 3,8 Gigawatt

Der Zubau an Photovoltaik-Anlagen war im vergangenen Jahr noch erheblich größer, als erste Zahlen vermuten ließen (100105). Wie die Bundesnetzagentur am 9. April mitteilte, stieg die installierte Leistung auf 9,8 Gigawatt gegenüber 6,0 Gigawatt im Vorjahr. Damit wurden die bisherigen Angaben um 800 Megawatt übertroffen. Während die Behörde vom 1. Januar bis zum 30. September 2009 eine Zunahme um rund 1,5 Gigawatt verzeichnete, ergab sich allein im restlichen Quartal ein weiterer Zuwachs von 2,3 Gigawatt. Zugleich stiegen die Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien insgesamt wesentlich stärker als die damit geförderten Strommengen, da Solarstrom besonders hoch bezuschußt wird.

Dieser Boom der Photovoltaik, der im vierten Quartal besonders ausgeprägt war, dürfte auch auf eine Art Torschlußstimmung wegen der geplanten Abstriche an der Solarstrom-Förderung zurückzuführen sein. Schon seit drei Jahren regt sich Kritik an der Höhe der Vergütungen, wobei es in der Branche selber sehr konträre Interessen und Positionen gibt (070615). Bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer 2008 kam es wegen dieses Punktes bereits zu harten Auseinandersetzungen, an denen der Zeitplan zur Verabschiedung des "Klimapakets" fast gescheitert wäre. Die Solarwirtschaft, die um ihre Gewinnspannen bangte, machte mit Zeitungsanzeigen mobil (080507). Am Ende einigten sich die Parteien auf relativ bescheidene Abstriche und eine Gleitklausel, die die jährliche Degression der Vergütungen von erwarteten Zubau in den kommenden drei Jahren abhängig machte (080601). Die Diskussion um die Höhe der Förderung hielt jedoch an, zumal sich der Schwerpunkt der Solarzellen-Fertigung inzwischen von Deutschland nach China verlagert hat (090812). Die schwarz-gelbe Koalition versprach im Oktober 2009 bei ihrer Regierungsübernahme, sie werde "mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solarbranche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können" (091001). Im Januar 2010 stellte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) die Eckpunkte einer Neuregelung vor, die zusätzlich zu der bereits geltenden Degression die Vergütungen einmalig um 15 Prozent senken sollte (100105). Am 3. März billigte das Kabinett einen modifizierten Gesetzentwurf, der die Kürzung vom 1. April auf 1. Juli verschob und sie dafür auf 16 Prozent erhöhte (100203). Aber auch das ist noch nicht das letzte Wort. Am 26. März verlangte der Bundesrat auf Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen, die einmalige Absenkung auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen. Über die endgültige Fassung des Gesetzes soll der Bundestag Anfang Mai entscheiden.

Der seit zehn Jahren anhaltende Boom bei Solaranlagen hat den Beitrag der Photovoltaik zur Stromerzeugung inzwischen aus dem Promille-Bereich in die Größenordnung von einem Prozent befördert (091203). Da die Photovoltaik im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energien unverhältnismäßig stark bezuschußt wird, stieg aber zugleich die Belastung der Verbraucher durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wesentlich schneller als die damit geförderte Menge an Strom aus erneuerbaren Energien. Dies zeigt deutlich der EEG-Statistikbericht für das Jahr 2008, den die Bundesnetzagentur ebenfalls am 9. April vorlegte. Danach erhöhte sich die Einspeisung von EEG-Strom ins Netz um sechs Prozent auf rund 71000 Gigawattstunden (GWh), während die Vergütungen um 14 Prozent auf neun Milliarden Euro zunahmen. Hauptursache dieser Diskrepanz ist eine um 44 Prozent erhöhte Einspeisung aus Photovoltaik-Anlagen, die eine Zunahme der Vergütungen um 39 Prozent zur Folge hatte:

  Veränderung 2007/2008
Erzeugung Vergütung
Wasser - 10 % - 9 %
Biomasse + 19 % + 25 %
Gase - 20 % - 19 %
Wind + 2 % + 2 %
Photovoltaik + 44 % + 39 %
gesamt + 6 % + 14 %

Daß die Solarstrom-Vergütungen etwas langsamer zunahmen als die Erzeugung, ist eine Folge der degressiv gestaffelten Vergütungssätze, die seit der Novellierung des EEG im Jahre 2004 galten (§ 11) und in der seit 2009 geltenden Neufassung des EEG verschärft wurden (§ 20). Da Photovoltaik besonders hoch bezuschußt wird, konnte dies aber einen kräftigen Anstieg der Durchschnittskosten für EEG-Strom nicht verhindern (070615).

Zum disproportionalen Anstieg der EEG-Kosten gegenüber der Erzeugung trug ferner die weiter wachsende Einspeisung aus Biomasse bei, während gleichzeitig die weniger hoch vergüteten Einspeisungen aus Wasserkraft und Gasen zurückgingen. Neutral verhielt sich dagegen der Sektor Windstrom: Hier gab es wegen der inzwischen überwundenen Flaute beim Zubau an Windkraftanlagen (100106) sowohl bei der Einspeisung wie auch bei der Vergütung nur einen relativ bescheidenen Zuwachs um jeweils zwei Prozent.

Der größte Teil der installierten EEG-Leistung speist ins Mittelspannungsnetz ein. Hier und bei der EEG-Einspeisung in höhere Spannungsebenen dominiert klar die Windenergie. Photovoltaik wird dagegen hauptsächlich ans Niederspannungsnetz gekoppelt. Nur große Solarparks verfügen über eine Anbindung ans Mittelspannungsnetz oder an die der Niederspannung vorgelagerte Umspannebene. Dasselbe gilt für Deponie- und Klärgas, nicht jedoch für leistungsfähige Grubengas-Anlagen, die ins Hochspannungsnetz einspeisen (die drei Kategorien werden im Statistikbericht 2008 pauschal unter "Deponie-, Klär- und Grubengas" rubriziert, obwohl sie das EEG unterschiedlich vergütet). Auf allen Spannungsebenen vertreten sind Wind, Biomasse und Wasserkraft. Wegen des teilweise minimalen Leistungsanteils läßt sich das aber in der grafischen Darstellung nicht durchweg erkennen. Die mikroskopisch kleine Leistung der Geothermie fällt sogar ganz unter den Tisch (genauere Angaben in der Tabelle).

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Seit dem 1. Januar 2009 sind Anlagenbetreiber verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung neu in Betrieb gehender PV-Anlagen zu melden (090813). Auf der Basis dieser Meldungen werden die durch das EEG vorgegebenen Degressions- und Vergütungssätze für das Folgejahr bestimmt. Für Anlagen, die in diesem Jahr in Betrieb gehen, hatte die Bundesnetzagentur eine Absenkung der Vergütungssätze zwischen neun und elf Prozent ermittelt. Bei der Photovoltaik erhöhte sich die vorgesehene Degression von 8 bzw. 10 Prozent (080601) gemäß der Gleitklausel in § 20 Abs. 2a EEG noch um jeweils ein Prozent, da der Leistungszuwachs von 3800 MW die vorgesehene Marge von 1100 bis 1700 MW überschritten und sogar um mehr als das Doppelte übertroffen hat.

Generell hat die Bundesnetzagentur mit Inkrafttreten des geänderten EEG-Gesetzes vom 7. November 2006 (061003) Vollzugsaufgaben im Bereich der erneuerbaren Energien erhalten. Insbesondere soll sie den bundesweiten Ausgleich der EEG-Energiemengen und der Vergütung überwachen. Zu diesem Zweck wurden erstmalig für das Jahr 2007 die entsprechenden Daten bei Netzbetreibern und Stromlieferanten erhoben. Der jetzt vorgelegte EEG-Statistikbericht für 2008 ist der dritte seiner Art. Er basiert auf den Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber, von rund 900 Verteilnetzbetreibern und von rund 1100 Stromlieferanten.

Bei der installierten EEG-Leistung hat die Photovoltaik seit 2002 am stärksten zugenommen. Mit einer Verzwanzigfachung übertrifft sie die üppigen Steigerungen bei Biomasse (+460 %) und Windenergie (+145 %) noch erheblich. Dennoch entfielen Ende 2008 zwei Drittel der installierten Leistung auf die Windenergie. Im übrigen besagt die installierte Leistung nur sehr bedingt etwas über die Höhe der Einspeisung. Die Höhe der Vergütung steht nochmals auf einem anderen Blatt. Sehr deutlich geht das aus Grafik 1 hervor, wo die Biomasse trotz der geringeren Nennleistung ihrer Anlagen die Einspeisung der Photovoltaik um mehr als das Vierfache übertrifft, aber kaum mehr an Vergütung erhält.

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