Oktober 2014 |
141007 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Photovoltaik-Zubau dümpelt inzwischen auf dem Niveau von 2008/2009 (Vergrößern) |
Der monatliche Zubau an Photovoltaik-Leistung ist weiterhin rückläufig. Nachdem er sich seit Jahresbeginn erstmals innerhalb des vom alten EEG gezogenen "Korridors" bewegte (140508), hat er nun auch dessen untere Grenze durchstoßen, obwohl diese mit dem neuen EEG um 100 Megawatt (MW) tiefer gelegt wurde. Wie die Bundesnetzagentur am 1. Oktober mitteilte, wurden von September 2013 bis August 2014 insgesamt 2.397.483 Kilowatt Photovoltaik-Leistung neu installiert. Der Zubau lag damit knapp unter der erwünschten Bandbreite von 2.400 bis 2.600 MW pro Kalenderjahr, die mit der seit 1. August geltenden Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingeführt wurde.
Die Unterschreitung des Korridors hat zur Folge, daß die monatliche Absenkung der Einspeisungsvergütungen bzw. Marktprämien nach § 31 EEG, die bei Einhaltung des Korridors 0,5 Prozent beträgt, auf die Hälfte reduziert wird. Die in § 51 EEG ab 1. August festgelegten Ausgangssätze verringern sich deshalb im vierten Quartal jeweils zum 1. Oktober, 1. November und 1. Dezember 2014 um 0,25 Prozent (siehe Tabelle). Falls der Zubau sich im folgenden Berechnungszeitraum von Dezember 2013 bis November 2014 weiter verringern und unter 1.500 MW sinken sollte, würde die Degression ganz entfallen.
Die Korridor-Lösung bzw. Gleitklausel zur Begrenzung des Photovoltaik-Zubaues war erstmals 2008 eingeführt worden (080601). Es gelang aber zunächst nicht, die Überförderung der Photovoltaik so abzubauen, daß die vorgesehene Begrenzung des Zubaues auf ungefähr 3.000 MW jährlich eingehalten wurde. Der Regelmechanismus wurde deshalb mehrfach neu diskutiert und verschärft (100105, 100203, 100501, 100701, 110101, 110201, 120201, 120301, 120504, 120602), bis er im Sommer 2013 endlich sichtbar zu greifen begann (130706).
Das neue EEG hat die Korridor-Regelung im Prinzip beibehalten, aber nochmals verschärft, in dem es die Bandbreite des erwünschten Zubaues, die vorher zwischen 2.500 und 3.500 MW lag, auf 2.400 bis 2.600 MW verringerte. Ferner hat es die sogenannte Direktvermarktung zum Normalfall der Subventionierung gemacht. Eine feste Einspeisungsvergütung wird nur noch für Kleinanlagen mit einer Leistung bis zu 500 Kilowatt gewährt. Ab 2016 kann die feste Einspeisungsvergütung sogar nur noch für neue Anlagen mit maximal 100 Kilowatt beantragt werden.
Den Direktvermarktern wird die Förderung nicht als Einspeisungsvergütung, sondern in Form der "Marktprämie" gezahlt. Deren Höhe bemißt sich gemäß § 34 in Verbindung mit Anlage 1 des EEG aus der Differenz zwischen dem Fördersatz und dem Monatsmittelwert der Stundenkontrakte an der Epex Spot. Durch diese Konstruktion soll für die EEG-Stromerzeuger ein Anreiz entstehen, den Strom möglichst bedarfsorientiert zu verkaufen, denn wenn die von ihnen erzielten Verkaufserlöse über dem Monatsmittelwert liegen, dürfen sie den überschießenden Betrag behalten.
Die Marktprämie wird wie die Einspeisungsvergütung aus der EEG-Umlage gezahlt. Sie enthält aber zusätzlich eine "Managementprämie" von 0,4 Cent/kWh, die von den Beziehern fester Einspeisungsvergütungen nicht beansprucht werden kann. Somit ergeben sich für beide Arten der Solar-Subventionierung in den restlichen Monaten des Jahres 2014 leicht unterschiedliche Fördersätze:
Feste Einspeisungsvergütung (nur für Kleinanlagen bis 500 kW)Vergütungssätze in Cent/kWh nach § 51 EEG 2014 abzüglich Managementaufwand von 0,4 Cent/kWh nach § 37 Abs. 3
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bis 10 kW | bis 40 kW | bis 500 kW | Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und auf Freiflächen bis 500 kW |
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Aug 14 | 12,75 | 12,4 | 11,09 | 8,83 |
Sep 14 | 12,69 | 12,34 | 11,03 | 8,79 |
Okt 14 | 12,65 | 12,31 | 11,01 | 8,76 |
Nov 14 | 12,62 | 12,28 | 10,98 | 8,74 |
Dez 14 | 12,59 | 12,25 | 10,95 | 8,72 |
Direktvermarktung per "Marktprämie"Anzulegende Werte in Cent/kWh nach § 51 EEG 2014 (ab 500 kW verpfllichtend)
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bis 10 kW | bis 40 kW | bis 1 MW | Dachanlagen, Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und auf Freiflächen bis 10 MW | |
Aug 14 | 13,15 | 12,08 | 11,49 | 9,23 |
Sep 14 | 13,08 | 12,74 | 11,43 | 9,18 |
Okt 14 | 13,05 | 12,7 | 11,4 | 9,16 |
Nov 14 | 13,02 | 12,67 | 11,38 | 9,14 |
Dez 14 | 12,99 | 12,64 | 11,35 | 9,12 |