Oktober 2011 |
111012 |
ENERGIE-CHRONIK |
Für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhalten die Betreiber je nach Standort und Größe der Anlage zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Absenkung um 15 Prozent. Dies teilte am 27. Oktober die Bundesnetzagentur mit, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) jeweils bis zum Ende dieses Monats die Höhe der Einspeisungvergütungen unter Berücksichtigung des bis dahin stattgefundenen Leistungszubaues zu veröffentlichen hat.
Die Verringerung ergibt sich aus § 20a des neuen EEG (110603), der neben einer jährlichen Basisabsenkung der Vergütungen um neun Prozent eine zusätzliche Degression beim Überschreiten bestimmter Zubau-Grenzen vorschreibt. In diesem Falle ist die Grenze von 4.500 MW überschritten worden, die zusätzlich zu einem Abschlag von sechs Prozent führt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde im maßgeblichen Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011ein Zubau von rund 5.200 MW gemeldet. Zu einer Absenkung von 18 Prozent wäre es gekommen, wenn der Wert die Schwelle von 5.500 MW überschritten hätte. Eine maximale Absenkung von 24 Prozent wäre eingetreten, wenn der Wert über 7.500 MW gelegen hätte.
Behördenchef Matthias Kurth verwies darauf, daß der Zubauwert von 5.200 MW deutlich unter den 7.800 MW liege, die im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet wurden. Das sei sicher auch eine Folge des "Systems des atmenden Deckels, das die Kosten des Ausbaues der Photovoltaik begrenzen soll". Für das Kalenderjahr 2011 habe der Zubau bis Ende September rund 3.400 MW betragen.