April 2018

180411

ENERGIE-CHRONIK


 

Noch 2015 erreichte der Anteil der Wärmepumpe bei der Beheizung neuer Wohngebäuden erst 31 Prozent. In den vergangenen zwei Jahren hat er aber deutlich zugelegt und mit 43 Prozent sogar die Gasheizung vom ersten Platz verdrängt. - Über den Jahresbalken ist die Anzahl der jeweils erfaßten Neubauwohnungen vermerkt, auf die sich die Prozentangaben beziehen. (Vergrößern)

Wärmepumpe ist bei neuen Wohngebäuden die bevorzugte Heizung

Bei den 2017 genehmigten Wohngebäuden sind Wärmepumpen mit einem Anteil von 43 Prozent erstmals das beliebteste Heizungssystem. Bei Nichtwohngebäuden beträgt ihr Anteil dagegen erst 20 Prozent, weshalb sie bei einer Gesamtbetrachtung des Neubaumarktes mit einem Anteil von 41 Prozent hinter Gas (42 Prozent) liegen und den ersten Platz noch knapp verpassen. Dies geht aus neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, wie der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) am 23. April mitteilte.

Von den insgesamt 51.032 Wärmepumpen-Systeme, die 2017 in neuen Wohngebäuden installiert wurden, nutzen 41.774 die Umweltwärme aus Luft oder Grundwasser (82 Prozent). Die restlichen 9.258 Anlagen sind mit Erdsonden ausgerüstet und zählen damit zur oberflächennahen Geothermie.

Rückenwind durch erhöhte Effizienzanforderungen

Nach Einschätzung des Branchenverbands wurde der weitere Vormarsch der Wärmepumpe durch erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und Fördermaßnahmen begünstigt. Noch 2015 betrug der Wärmepumpen-Anteil bei neuen Wohngebäuden nur 31 Prozent und lag damit deutlich hinter Gas (53 Prozent). Dann wirkten sich aber die erhöhten Effizienzanforderungen für Neubauten aus, die aufgrund der 2013 beschlossenen Neufassung der Energieeinsparverordnung (131005) ab 2016 in Kraft traten: Der zulässige Jahresbedarf an Primärenergie wurde um 25 Prozent reduziert und die Wärmedämmung der Gebäudehülle mußte um 20 Prozent verbessert werden. Es handelte sich bei dieser Gesetzesänderung um einen ersten Schritt zur Erreichung des Niedrigstenergiestandards, den die EU-Richtlinie ab 2021 vorschreibt (100611) und der die Wärmepumpe naturgemäß begünstigt.

Pro Postleitzahlengebiet durchschnittlich 34 Anbieter von Wärmepumpe-Tarifen

Positiv für die Verbreitung der Wärmepumpe dürfte sich ferner auswirken, dass es auch bei Heizstrom inzwischen Wettbewerb gibt. Wer sich eine Wärmepumpe anschafft, ist nicht mehr darauf angewiesen, daß ihm der örtlichen Grundversorger den Strom etwas billiger überläßt (160107). Nach Angaben des Tarifvergleichers Verivox gab es im vorigen Jahr pro Postleitzahlengebiet durchschnittlich 34 Anbieter von Wärmepumpe-Tarifen. Im Vergleich zu 2014 habe sich die Anzahl der Anbieter damit mehr als verdreifacht. Ein Musterhaushalt mit Wärmepumpe und einem Stromverbrauch von jährlich 7.500 Kilowattstunden habe beim örtlichen Grundversorger durchschnittlich 1.717 Euro gezahlt. Das günstigste verfügbare Angebot habe dagegen im Bundesdurchschnitt 1.374 Euro gekostet. Mit einem Wechsel des Anbieters habe man somit durchschnittlich 343 Euro pro Jahr einsparen können. Voraussetzung sei allerdings meistens, dass der Heizstrom über einen separaten Zähler gemessen wird und der Anschluss unterbrechbar ist.

Ganz anders früher: Da mußte der Kunde sich glücklich schätzen, wenn der örtlich zuständige Grundversorger überhaupt einen besonderen Heizstrom-Tarif hatte. Der dafür verlangte Preis und die sonstigen Konditionen waren widerspruchslos zu akzeptieren. Denn es gab keinen einzigen überregionalen Stromanbieter, der verbilligten Wärmepumpen-Strom im Programm hatte (siehe Hintergrund, März 2012).

 

Links (intern)

zur Entwicklung auf dem Wärmemarkt

zur Entwicklung der Energieeinsparverordnung