August 2012 |
120808 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesumweltministerium hat die Förderung von Solarkollektoren, Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen verbessert. Es setzt damit eine Vereinbarung um, auf die sich am 27. Juni der Vermittlungsausschuß im Rahmen der Verhandlungen um den Solar-Kompromiß verständigte (120602). Das seit 15. August geltende neue Marktanreizprogramm soll Hausbesitzer zum Umstieg auf erneuerbare Energien bei Heizung und Warmwasser bewegen. Im ersten Teil des Programms werden bei den Investitionszuschüssen für kleinere Anlagen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt, neue Mindestförderbeträge eingeführt, die den Zuschuß um bis zu 400 Euro erhöhen. Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 Euro belohnt. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 Euro pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Mindestgröße aufweisen.
Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 Quadratmeter) in Gebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich. Die Förderung von Solarkollektoren zur Prozeßwärmebereitstellung wird auf bis zu 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten angehoben. Die Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 Quadratmeter auch als einmaliger Zuschuss über das BAFA gewährt werden. Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 Euro je Anlage belohnt (bisher 500 Euro). Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung, die 850 Euro beträgt.
Im zweiten Teil des Marktanreizprogramms werden die von der staatlichen KfW-Bank gewährten Darlehen und Zuschüsse für Anlagen im größeren Leistungsbereich erhöht. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen zur Wärme- oder Kälteerzeugung (ab 40 Quadratmeter) betragen nunmehr bis zu 50 anstelle 30 Prozent der Investitionskosten. Große Wärmepumpen mit einer Leistung ab 100 Kilowatt sind nun auch im Neubau förderfähig. Biogasleitungen können wieder gefördert werden, soweit sie der Biogas-Erzeugung nach dem neugefaßten EEG dienen. Bei der Tiefengeothermie können jetzt nicht mehr nur thermische Nutzungen gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.
Dagegen entfällt fortan die Förderung für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (120505) profitieren.