Juni 2010 |
100611 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Kennzeichnung der Energieeffizienz von Geräten
besteht wie bisher grundsätzlich aus sieben Klassen. Sie differenziert
nun aber vierfach die Klasse "A" , während "E"
bis "G" entfallen.
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Im Amtsblatt der EU wurden am 18. Juni zwei neu gefaßte Richtlinien zur Energieeffizienz veröffentlicht. Sie ersetzen die bisherigen Richtlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Geräten. Die verschärften Anforderungen an Gebäude sind bis spätestens 9. Juli 2012 in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen. Für die Kennzeichnungvon Geräten gilt der 20. Juni 2011 als Termin. Beide Richtlinien sind Bestandteil des Maßnahmenkatalogs, den die Kommission im November 2008 vorlegte (081104).
Die neue Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schreibt unter anderem in Artikel 9 vor, daß bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sein müssen. Wenn diese Gebäude von Behörden als Eigentümer genutzt werden, muß dies bereits ab 2019 der Fall sein. Dies bedeutet, daß der verbleibende minimale Heiz- bzw. Kühlbedarf zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
Im übrigen gelten Mindeststandards für Neubauten, umfassende Sanierungen und bei der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie z.B. des Daches. In seiner Stellungnahme zu der im November 2009 erzielten Einigung zwischen Parlament und Kommission vertrat das Bundeswirtschaftsministerium damals die Ansicht, daß sich für Eigentümer in Deutschland zunächst einmal nichts ändere, weil die neue EU-Richtlinie in dieser Hinsicht der in Deutschland seit langem geltenden Praxis entspreche. Auch die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis bleibe erhalten.
Die neue Richtlinie zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Geräten erweitert die bestehende Effizienzskala von "A" bis "G" durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen "A+", "A++" und "A+++" oberhalb der Klasse "A". Bei Werbeaussagen in Bezug auf den Energieverbrauch oder die entsprechenden Kosten muß nun nach der Richtlinie zwingend die Energieeffizienzklasse des betreffenden Produkts genannt werden.
Grundsätzlich wird die Gesamtzahl der Klassen auf sieben beschränkt, es sei denn, Produkte in den Klassen "E" bis "G" sind noch auf dem Markt. Die Farbpalette umfaßt höchstens sieben unterschiedliche Farben von Dunkelgrün bis Rot. Nur der Farbcode der höchsten Klasse ist immer Dunkelgrün. Gibt es mehr als sieben Klassen, so kann für die überzähligen Klassen nur die Farbe Rot verwendet werden.
Mit dem Wegfall der unteren Klassen "E" bis "G" und der vierfachen Differenzierung von "A" durch Hinzufügung von Pluszeichen will die EU signalisieren, daß die Geräte insgesamt effizienter geworden sind. Die Kategorie "A" ohne Pluszeichen wird deshalb künftig nicht mehr das Nonplusultra an Energieeffizienz darstellen, sondern eher zum Mittelfeld gehören.