Juni 2012

120604

ENERGIE-CHRONIK


Zulässige CCS-Mengen werden halbiert – dafür geben die Länder etwas nach

Neun Monate nach dem überraschenden Scheitern des "Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" im Bundesrat (110901) haben sich am 27. Juni die Vertreter der Länder und des Bundestags doch noch auf einen Kompromiß geeignet. Das Gesetz hätte nach den Vorgaben der EU bereits vor einem Jahr verabschiedet sein müssen. Der Kompromiß halbiert die Mengen an Kohlendioxid, deren Abspeicherung künftig zulässig ist, und verlängert die Verantwortung der Betreiber für dadurch eventuell entstehende Schäden. Die Länder haben weiter die Möglichkeit, die Anwendung der CCS-Technologie in bestimmten Gebieten zu untersagen, müssen dabei aber eine Abwägung mit "öffentlichen Interessen" vornehmen.

In § 1 ist jetzt nicht mehr davon die Rede, daß das Gesetz auch "im Interesse des Klimaschutzes und im Interesse einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion" erlassen werde. Es dient nur noch "der Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen". Wie bisher regelt es lediglich die "Erforschung, Erprobung und Demonstration" der CCS-Technik.

In § 2 Absatz 2 wird die jährliche Menge an Kohlendioxid, die in einem CCS-Speicher abgelagert werden darf, auf 1,3 Millionen Tonnen begrenzt. Bisher waren es drei Millionen Tonnen. Die jährliche Gesamtspeichermenge wird von acht auf vier Millionen Tonnen halbiert. Gemäß § 31 können die Betreiber der CO2-Speicher frühestens 40 Jahre nach deren Stillegung verlangen, daß die Haftung für eventuelle Schäden auf das Land übergeht. Bisher waren es 30 Jahre.

In § 2 Absatz 5 entfällt die bisherige Möglichkeit, durch Landesgesetz die CCS-Erprobung flächendeckend zu untersagen. Die Länder können zwar weiterhin "bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist". Sie haben dabei aber "sonstige Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abzuwägen".

In einer Protokollerklärung - die nicht formeller Bestandteil der vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Empfehlung ist - weist die Bundesregierung auf die europäische Dimension der neuen Speichertechnologie hin. Sie sagt den Ländern die Förderung von Forschungsprojekten im Zusammenhang mit einem noch zu benennenden CCS-Demonstrationsprojekt zu. Damit soll – wie es heißt – die Spitzenstellung Deutschlands als Kompetenzträger europäischer CCS-Forschung ausgebaut werden.

Allerdings ist zweifelhaft, ob das Gesetz überhaupt praktische Bedeutung erlangen wird. Die Großstromerzeuger Vattenfall, RWE und E.ON, die sich einst für die Verabschiedung des Gesetzes stark machten und jeweils unterschiedliche CCS-Verfahren favorisierten (siehe Hintergrund), scheinen angesichts des Widerstandes nicht mehr interessiert zu sein. Nach Ansicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDWE) wird das nochmals abgespeckte Gesetz nicht ausreichen, "um die mittlerweile abgesagten Demonstrationsvorhaben der Energiewirtschaft wieder aufleben zu lassen".

Der Kompromiß wurde am folgenden Tag vom Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die von Grünen und Linken gebilligt. Die SPD enthielt sich. Am 29. Juni stimmte ihm auch der Bundesrat abschließend zu. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden und in Kraft treten.

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