Juni 2009

090602

ENERGIE-CHRONIK


Gesetz zur CO2-Ablagerung kommt nicht mehr zustande

Das umstrittene "Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" kommt nun doch nicht mehr in dieser Legislaturperiode zustande. Auf Drängen der Union wurde der Entwurf, der am 19. Juni im Bundestag behandelt werden sollte, drei Tage vorher von der Tagesordnung des Parlaments abgesetzt. Zunächst war nur von einer Verschiebung der Abstimmung die Rede. Am 18. Juni hieß es aus Fraktionskreisen sogar, man habe sich auf eine "abgespeckte" Fassung des Gesetzentwurfs verständigt. Demnach wäre nur die unterirdische Speicherung aus einzelnen Pilotanlagen erlaubt worden, wie dies auch die jetzt in Kraft getretene EU-Richtlinie zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid (090614) vorsieht. Zudem sollten Eigentümer mehr Rechte bekommen, um sich gegen die Einlagerung von CO2 unter ihren Grundstücken zu wehren. Es stellte sich aber bald heraus, daß es innerhalb der Union und zwischen den Koalitionspartnern nicht mehr möglich war, sich über die strittigen Punkte zu einigen und das Gesetz noch vor den Bundestagswahlen über die parlamentarischen Hürden zu bringen.

Union fürchtet den Zorn von Landwirten und anderen Wählern

Zuerst war es die SPD gewesen, die Nachbesserungen verlangte und dadurch die Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett verzögerte (090305). Bei der erneuten Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern wurde vor allem die Haftung der Kraftwerksbetreiber für die unterirdischen CO2-Speicher von 20 auf 30 Jahre verlängert. Anschließend sollten die jeweiligen Bundesländer (statt des Bundes) verantwortlich sein. Mit diesem Konzept konnten sich allerdings nur Länder wie Nordrhein-Westfalen und Brandenburg befreunden, die ausgeprägte Standorte von Kohlekraftwerken sind. Andere Bundesländer mußten hingegen befürchten, lediglich als CO2-Deponie zu dienen.

Vor allem der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen (CDU) wurde nach Bürgerprotesten hellhörig. Er kündigte an, daß sein Land dem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen werde und und warnte die Parteifreunde, sich so kurz vor den Bundestagswahlen und den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein den Zorn von Wählern zuzuziehen. Auch Unionspolitiker aus Niedersachsen und Bayern trieb die Befürchtung um, Landwirte und andere Grundstückseigentümer zu verprellen, denen in den Planfeststellungsverfahren für die Genehmigung der unterirdischen Speicher nur sehr bescheidene Einspruchsmöglichkeiten zugestanden werden sollen.

Das Gesetz sei nur aus Sicht der Energieversorger formuliert, kritisierte laut FAZ (17.6.) der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Peter Ramsauer. Schließlich sei die CSU die Partei des Eigentums: "Wir reißen nicht mit dem CSS-Hintern ein, was wir zuvor mit dem Kopf aufgebaut haben." Die Befürchtungen der Unionspolitiker beziehen sich dabei nicht nur auf Landwirte und andere Grundstückseigentümer, die unmittelbar betroffen wären. Auch und gerade in umweltbewußten Kreisen wird das Gesetz abgelehnt, weil die CSS-Technologie das CO2-Problem nicht wirklich löse, noch unbekannte Risiken berge, den Ausbau der erneuerbaren Energien behindere und letztendlich nur den Neubau von Kohlekraftwerken ermöglichen solle.

Links (intern)