November 2023

231103

ENERGIE-CHRONIK


Großzügiges "Strompreispaket" für die Industrie geplant

Anstelle des ursprünglich von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) befürworteten "Industriestrompreises" von 6 Cent/kWh für energieintensive Unternehmen (230507) hat die Bundesregierung am 9. November ein weiter gefasstes "Strompreispaket für produzierende Unternehmen" vorgelegt. Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hätten sich auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt, hieß es. Von dem vorgesehenen Strompreispaket würden nicht nur Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion profitieren, sondern auch das gesamte produzierende Gewerbe. "Die Bundesregierung geht nun unverzüglich auf den Gesetzgeber zu, damit die Maßnahmen so schnell wie möglich beschlossen werden", hieß es weiter. – Allerdings war das noch sechs Tage vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November, das die gesamte bisherige Finanzplanung der Regierung in Frage stellte (231101).

Stromsteuer soll auf 2,4 Prozent des Normalsatzes sinken

Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe würde demnach in den Jahren 2024 und 2025 sowie voraussichtlich auch in den folgenden drei Jahren bis 2028 auf den Mindestsatz von 0,5 Euro pro Megawattstunde abgesenkt, den die 2003 erlassene EU-Richtlinie vorschreibt (031103). Bislang gewährt das Stromsteuergesetz den Unternehmen in § 9b auf Antrag lediglich eine Entlastung um 5,13 Euro/MWh. Die Stromsteuer würde somit nur noch etwa 2,4 Prozent des Normalsatzes von 20,50 Euro/MWh betragen. Das wäre eine noch weit größere Entlastung als sie gegenwärtig der sogenannte Spitzenausgleich nach § 10 des Stromsteuergesetzes für solche Unternehmen gewährt, deren Stromrechnung trotz des ermäßigten Steuersatzes von 15,37 Euro/MWh im Kalenderjahr mehr als 1000 Euro beträgt. Dieser Spitzenausgleich würde somit obsolet und deshalb gestrichen werden.

"Strompreiskompensation" wird unter Wegfall des Selbstbehalts um fünf Jahre verlängert

Außerdem sollen energieintensive Unternehmen in den Genuss einer spezielle Nachbesserung kommen: Es handelt sich um die sogenannte Strompreiskompensation, die seit 2013 rund 350 Unternehmen als Ausgleich dafür bekommen, dass sie – so die Begründung – durch den Kauf von Emissionsberechtigungen höhere Kosten als Konkurrenten außerhalb der Europäischen Union haben (121201). Diese soll nicht nur für fünf Jahre verlängert, sondern überdies durch den Wegfall des sogenannten Selbstbehalts nochmals ausgeweitet werden. Dies betrifft auch die Extra-Regelung ("Super-Cap") für rund 90 besonders stromintensive Unternehmen, die ihre anzusetzenden CO2-Kosten auf 1,5 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung begrenzen dürfen. Auch hier soll der verbleibende Sockelbetrag nun ganz entfallen, was schätzungsweise eine Entlastung um 1,1 Milliarden Euro bedeutet.

Links (intern)

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