Oktober 2010

101004

ENERGIE-CHRONIK


Abstriche an Stromsteuer-Vergünstigungen für Industrie fallen moderat aus

Im Zuge der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes billigte der Bundestag am 28. Oktober auch die Änderung des Stromsteuergesetzes. Im Vergleich mit ersten Ankündigungen des Bundesfinanzministers (100706) sind die Abstriche an den Steuervergünstigungen für das Produzierende Gewerbe aber moderat.

In § 9 Abs. 3 entfällt der ermäßigte Steuersatz von 12,50 Euro pro Megawattstunde, der bisher dem Produzierende Gewerbe sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ab einem Sockelbetrag von 25 Megawattstunden gewährt wird. Ersatzweise erhalten diese Unternehmen im neu eingefügten § 9b eine Steuerentlastung von 5,13 Euro pro Megawattstunde (auf den Normalsatz von 20,50 Euro), soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt. Die Inanspruchnahme des sogenannten Spitzenausgleichs wird in § 10 Abs. 1 auf solche Unternehmen beschränkt, deren Steuer im Kalenderjahr den Betrag von 1000 Euro (bisher 512,50 Euro) übersteigt. Zugleich werden nach § 10 Abs. 2 nur noch 90 Prozent der Steuer erlassen (bisher 95 Prozent).

Betroffene Branchen protestierten erfolgreich

Noch im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes vom 27. September war geplant, die mögliche Steuerbefreiung durch den Spitzenausgleich auf 73 Prozent zu senken und den Sockelbetrag auf 2500 Euro zu erhöhen. Die Steuerentlastung für kleinere Betriebe sollte lediglich 4,10 Euro pro Megawattstunde betragen. Nach heftigem Protest der betroffenen Branchen erklärte sich die Koalition zu Abstrichen an den Abstrichen bereit. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versicherte am 28. September auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) in Berlin: "Ich sage Ihnen zu, daß wir über diese Regeln noch einmal sprechen." Die jetzt gültigen Sätze beruhen auf der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses vom 26. Oktober. Die Mindereinnahmen will die Bundesregierung unter anderem durch eine Erhöhung der Tabaksteuer ausgleichen.

Die Industrie bleibt dennoch unzufrieden: "Real wird sich die Steuerlast bei den Unternehmen des produzierenden Gewerbes trotzdem um den Faktor 2,5 erhöhen", erklärte der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) am 25. Oktober. Hinzu komme noch die Mehrbelastung durch die gestiegene EEG-Umlage (101001), die für ein Unternehmen mit einem Stromverbrauch von 10 Gigawattstunden jährlich die Kosten um 150.000 Euro erhöhe.

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