April 2017 |
170410 |
ENERGIE-CHRONIK |
Am stärksten wird die Industrie bei der EEG-Umlage begünstigt, gefolgt von Strom-/Energiesteuer und Konzessionsabgaben (Details zu dieser Grafik in der untenstehenden Tabelle) |
Die deutsche Industrie konnte 2016 ihre Stromrechnungen aufgrund diverser Vergünstigungen um rund 17 Milliarden Euro senken. Davon wurden rund 11,5 Milliarden Euro direkt auf die Stromrechnungen der kleineren Verbraucher überwälzt. Zu dieser Feststellung gelangt eine Studie, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion erstellte und am 18. April veröffentlichte.
Die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Julia Verlinden, nahm die Studie zum Anlaß um "ein massives Abschmelzen der Industrieausnahmen" zu fordern. Allein die Anzahl der Unternehmen, die bei der EEG-Umlage begünstigt werden, habe sich seit 2012 verdreifacht. Bei den Netzentgelten müßten Haushaltkunden im Durchschnitt pro Kilowattstunde dreimal so viel bezahlen wie bevorzugte Industriekunden. Die ausufernde Subventionspolitik belaste Privathaushalte und kleine Unternehmen mit Milliardenbeträgen. Die Bundesregierung bewirke so eine zunehmende soziale Schieflage bei den Energiekosten.
Mehr als ein Drittel der Entlastungen kam durch die "Besondere Ausgleichsregelung" nach §§ 63 - 69 EEG sowie das Eigenstromprivileg nach § 61 EEG zustande. Im ersten Fall ergab sich für die Industrie eine Einsparung von 4,2 Milliarden Euro, im zweiten von 2,3 Milliarden. Die EEG-Umlage verringerte sich dadurch für die begünstigten Unternehmen um insgesamt 6,5 Milliarden Euro, belastete aber die Kleinverbraucher entsprechend stärker.
Den zweitgrößten Posten bilden insgesamt drei Vergünstigungen, die sowohl im Stromsteuergesetz (S) als auch im Energiesteuergesetz (EnergieStG) enthalten sind: Die einträglichste ist der sogenannte Spitzenausgleich, der aktuell in 21.000 Fällen nach § 10 StromStG und in 8.500 Fällen nach § 55 EnergieStG gewährt wird und 2,08 Milliarden einsparen half. Es folgt mit 1,31 Milliarden die Steuerbefreiung bestimmter Prozesse und Verfahren, von der 1.620 Unternehmen nach § 9a StromStG und 3.488 Unternehmen nach § 51 EnergieStG profitieren. Eine weitere Einsparung von 1,16 Milliarden Euro erbringt die allgemeine Steuervergünstigung für das produzierende Gewerbe nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG, in deren Genuß rund 36.700 bzw. 16.200 Unternehmen gelangen. Zusammen waren das 4,55 Milliarden.
An dritter Stelle folgen die Ermäßigungen, welche die Konzessionsabgabenverordnung in § 2 Abs. 3 den Sondervertragskunden einräumt: Diese zahlen höchstens 0,11 Cent pro Kilowattstunde, während es ansonsten bis zu 0,40 Cent sind. Die dadurch bewirkte Entlastung von 3,9 Milliarden fehlt in den kommunalen Haushalten und belastet so auf Umwegen ebenfalls die übrigen Verbraucher.
Den viertgrößten Posten stellen in dieser Übersicht die Vergünstigungen, die der Industrie im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems zugestanden werden. Die kostenlose Zuteilung von 128 Millionen Zertifikaten entsprach einer Einsparung von 719 Millionen Euro. Hinzu kamen 245 Millionen für die sogenannte Strompreiskompensation, mit der verhindert werden soll, daß die von den Energieversorgern weitergegebenen Mehrkosten für die Beschaffung ihrer CO2-Zertifikate zu einer Mehrbelastung von energieintensiven Unternehmen führen, die im internationalen Wettbewerb stehen (121201). Zusammen waren das 964 Millionen.
An fünfter Stelle folgt mit 711 Millionen die starke Ermäßigung der Netzentgelte, welche die Stromnetzentgeltverordnung in § 19 Abs. 2 den Großstromverbrauchern gewährt (siehe 160707 und Hintergrund, Juli 2015). Hinzu kam eine weitere Entlastung von 160 Millionen bei der Umlage nach § 19 Abs. 2, die diese Netzentgelt-Verluste ausgleichen soll, aber die Industrie ebenfalls weitgehend verschont. Rechnet man beides zusammen, erhöht sich die Netzentgelt-Entlastung auf 871 Millionen.
An der Spitze der drei restlichen Entlastungen standen 184 Millionen aus der Ermäßigung der KWK-Umlage, wie sie aufgrund von § 26 des bis Ende 2016 geltenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes gewährt wurde. Mit 11 Millionen wird der Mitnahmeeffekt veranschlagt, der sich aus der bis Ende 2016 geltenden Fassung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (160610) für die Anbieter von Regelenergie ergab. Weitere 7 Millionen sparte die Industrie bei der Erhebung der Offshore-Haftungsumlage nach § 17f des Energiewirtschaftsgesetzes (121103).
Art der Entlastung |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Energie/StromSteuer Steuerbefreiung von Prozessen |
0 |
133 |
860 |
886 |
953 |
983 |
1.121 |
1.333 |
1.275 |
1.327 |
1.338 |
1.310 |
Energie/StromSteuer Allg. Vergünstigung |
2.192 |
2.163 |
2.336 |
2.415 |
2.517 |
2.518 |
628 |
1.178 |
1.120 |
1.191 |
1.259 |
1.160 |
Energie/StromSteuer Spitzenausgleich |
1.940 |
1.940 |
1.870 |
1.962 |
1.904 |
1.939 |
2.088 |
2.182 |
2.037 |
2.108 |
1.885 |
2.080 |
EEG Besondere Ausgleichsregelung |
345 |
338 |
582 |
708 |
688 |
1.218 |
2.178 |
2.265 |
3.556 |
4.643 |
4.290 |
4.203 |
EEG Eigenstromprivileg |
279 |
302 |
392 |
430 |
494 |
868 |
1.317 |
1.318 |
1.730 |
2.201 |
2.215 |
2.320 |
Konzessionsabgabe Sondervertragskunden |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
3.500 |
3.600 |
3.900 |
3.900 |
3.900 |
3.900 |
3.900 |
Netzentgelte Industrie |
26 |
27 |
88 |
285 |
330 |
486 |
522 |
574 |
711 |
|||
KWK-Umlage |
103 |
92 |
76 |
60 |
48 |
36 |
16 |
1 |
50 |
55 |
89 |
184 |
Offshore Haftungsumlage |
26 |
120 |
120 |
7 |
||||||||
Umlage §19 Abs. 2 |
65 |
97 |
160 |
|||||||||
Abschaltbare Lasten |
4 |
10 |
11 |
11 |
||||||||
Emissionshandel kostenlose Zuteilung |
2.365 |
1.851 |
75 |
1.987 |
1.605 |
1.649 |
1.616 |
885 |
586 |
786 |
991 |
719 |
Emissionshandel Strompreiskompensation |
312 |
188 |
245 |
|||||||||
Summe (in Mio. Euro) |
10.724 |
10.319 |
9.691 |
11.974 |
11.736 |
12.799 |
12.849 |
13.392 |
14.770 |
17.240 |
16.958 |
17.011 |