Juli 2013 |
130708 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung darf stromintensive Unternehmen mit jährlich bis zu 500 Millionen Euro unterstützen, um Strompreiserhöhungen auszugleichen, die durch das Emissionshandelssystem entstehen. Die EU-Kommission entschied am 17. Juli, daß diese in § 2 des Gesetzes über den "Energie- und Klimafonds" vorgesehene Unterstützung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Auf Grundlage des vom Bundestag im Juni 2011 geänderten Gesetzes (110606) erließ die Bundesregierung am 6. Dezember 2012 eine Förderrichtlinie, wonach stromintensive Unternehmen 85 Prozent ihrer emissionshandelsbedingten Stromkosten ersetzt bekommen. Bis 2020 soll der Ausgleich auf 75 Prozent gesenkt werden. Die Förderung gilt bereits für das laufende Jahr. Sie wird aber erst rückwirkend aus dem Wirtschaftsplan 2014 des Energie- und Klimafonds gezahlt, in dem dafür 350 Millionen Euro vorgesehen sind.
Die Bundesregierung begründete die Strompreisbeihilfe damit, daß Großstromverbraucher wie Stahl-, Chemie- , Papier- oder Aluminiumunternehmen besonders stark im internationalen Wettbewerb stünden. Es bestehe deshalb das Risiko, daß solche Unternehmen ihre stromintensive Produktion in Drittländer außerhalb der EU verlagern, in denen die Vorschriften für den Umweltschutz nicht so streng sind. Die Regelung befinde sich in Übereinstimmung mit den im Mai 2012 von der Kommission beschlossenen Leitlinien zum Emissionshandelssystem (ETS), das solche Beihilfen zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen ("Carbon Leakage") erlaubt.
Die Kommission sieht das in ihrem Bescheid auch so: Ihre Untersuchung habe ergeben, daß die Strompreisbeihilfe den ETS-Leitlinien entspreche und "Carbon Leakage" wirksam verhindere. Die Wettbewerbsverzerrungen würden auf ein Minimum beschränkt. Durch die vorgesehene Reduzierung der Beihilfe werde ferner sichergestellt, daß die begünstigten Unternehmen einen Anreiz hätten, ihre Emissionen weiter zu verringern.
Endgültig abgelehnt hat die Kommission dagegen einen 2009 gestellten Antrag der Bundesregierung, den Erzeugern von Nichteisen-Metallen (Aluminium, Kupfer und Zink) für ETS-bedingte Kosten im zweiten Halbjahr 2009 einen Ausgleich in Höhe von 40 Millionen Euro zu gewähren. Aufgrund einer im November 2010 eröffneten "eingehenden Prüfung" dieses Antrags gelangte sie nun zu dem Ergebnis, daß diese Regelung nur elf deutsche Unternehmen begünstigen und ihnen einen Vorteil zu Lasten ihrer Wettbewerber im Binnenmarkt verschaffen würde. Außerdem habe die Bundesregierung nicht nachgewiesen, daß damals tatsächlich das Risiko einer Produktionsverlagerung in Drittländer bestanden habe.