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2010 |
2011 |
2012* |
2013* |
"Ökosteuer" (Energie- und Stromsteuer) |
5.740 |
4.730 |
5.110 |
k.B. |
KKW-Umlage |
40 |
4 |
20 |
k.B. |
EEG |
1.125 |
2.080 |
2.315 |
2.500 - 3.200 |
Zertifikatszuteilung |
1.643 |
1.408 |
1.408 |
k.B. |
Energie- und Klimafonds |
- |
- |
- |
500 |
Netzentgelte |
43 |
k.B. |
319 |
k.B. |
Umlage nach § 19 Abs.
2 StromNEV (nur Stromspeicher) |
- |
- |
121 |
k.B. |
Gesamtentlastung (in Millionen Euro) |
8.591 |
8.223 |
9.185 |
k.B. |
*Annahmen bezüglich des Zertifikatspreises
/ k.B = keine Berechnung im Rahmen der Studie
Quelle: Studie der Arepo Consult im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Allein bei der "Ökosteuer" spart die Industrie jährlich
4,7 Milliarden Euro
Durch die Ausnahmeregelungen im Energie- und Stromsteuergesetz wird die deutsche
Industrie 2013 und 2014 jährlich schätzungsweise um 4,7 Milliarden
Euro entlastet. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
Kleine Anfrage der Grünen, die vom 8. August datiert ist. Seit der 1999
von der rot-grünen Koalition beschlossenen "Öko-Steuerreform"
(990201) werden Energie- und Stromsteuer auch unter
der euphemistischen Bezeichnung "Ökosteuer" zusammengefaßt,
um die Akzeptanz der Belastung zu erhöhen, die sich für die Verbraucher
vor allem aus der damals neu eingeführten Stromsteuer ergibt (siehe Hintergrund).
Bei dem jetzt von der Bundesregierung geschätzten Betrag handelt es sich
im einzelnen um folgende Positionen:
- Der sogenannte Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer (§
55 EnergieStG und § 10
StromStG) beschert insgesamt 30.000 Unternehmen eine steuerliche Entlastung
von insgesamt 2,18 Milliarden Euro. Bei der Energiesteuer profitieren 9.500
und bei der Stromsteuer 20.500 Unternehmen.
- Die Energie- und Steuerbefreiung für bestimmte Prozesse und Verfahren
(§ 51 EnergieStG und §
9a StromStG) entlastet 4.700 Unternehmen um insgesamt 1,335 Milliarden
Euro. Hier profitieren 3.400 Unternehmen bei der Energiesteuer und 1.300 bei
der Stromsteuer.
- Die allgemeine Energie- und Stromsteuerermäßigung für das
Produzierende Gewerbe (§ 54
EnergieStG und § 9b StromStG)
reduziert für insgesamt 51.500 Unternehmen die Steuerlast um 1,17 Milliarden
Euro. Die Energiesteuer verringert sich hier für 17.500 und die Stromsteuer
für 34.000 Unternehmen. Die genannten Fallzahlen enthalten auch Unternehmen
der Land- und Forstwirtschaft, die statistisch nicht gesondert erfaßt
werden.
Das jetzt von der Bundesregierung für 2013 und 2014 geschätzte Entlastungsvolumen
bei der "Ökosteuer" liegt ungefähr in derselben Größenordnung
wie der Betrag, den eine im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung durchgeführte
Studie für das Jahr 2012 errechnet hat, ist aber um 425 Millionen niedriger
(siehe Tabelle).
Links (intern)
- Brüssel genehmigt Strompreis-Beihilfen für Industrie aus dem Klimafonds
(130708)
- EEG-Entlastung der Industrie belastet übrige Verbraucher mit mehr als
vier Milliarden Euro (130503)
- Großverbraucher erhalten "Strompreiskompensation" aus dem
Staatshaushalt (121201)
- Industrie wird weitere zehn Jahre von der Stromsteuer weitgehend befreit
(120802)
- Abstriche an Stromsteuer-Vergünstigungen für Industrie fallen
moderat aus (101004)
- Link-Liste zur "Ökosteuer"
(Stromsteuer- und Energie steuergesetz)
- Link-Liste zu Industriestrompreisen
- Hintergrund: Mogelpackung "Öko-Steuer"
– Wie es zur Erfindung der Stromsteuer kam (Juli 2010)
Link (extern, ohne Gewähr)
- PDF
"Befreiungen der energieintensiven Industrie in Deutschland von Energieabgaben"
- Studie der Arepo Consult im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung, aktualisierte
Version vom 20. März 2012