November 2019

Hintergrund

ENERGIE-CHRONIK


 


Im ersten Halbjahr 2019 sind gerade mal 287 MW neue Windkraftkapazität entstanden. Hochgerechnet aufs ganze Jahr wären das knapp 11 Prozent des Rekord-Zubaues von 2017. Beim Vergleich mit dem Ergebnis von 2018, das bereits sehr desolat war, entspräche es weniger als einem Viertel. Wahrscheinlich ist der Zubau noch geringer, da sich die Auftragslage weiter verschlechtert.

Stößt Windstrom schon jetzt an seine Grenzen?

Die Technik funktioniert inwischen hervorragend, aber es fehlt zunehmend an Standorten

(zu 191105)

Vor mehr als drei Jahrzehnten wurde in Deutschland das weltweit kühnste Forschungsprojekt zur Windstromerzeugung in Angriff genommen: Die "Große Windenergieanlage" - abgekürzt Growian - sollte mit einer Nennleistung von drei Megawatt den großen Sprung in jenen Bereich ermöglichen, in dem Windkraftanlagen zumindest begrenzt mit der konventionellen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen oder Kernenergie hätten konkurrieren können. Dieser große Sprung endete mit einer großen Enttäuschung. Das Experiment konnte damit als gescheitert gelten – zur großen Erleichterung von Politikern und Managern der etablierten Stromwirtschaft, die sich von dem öffentlich geförderten Projekt letztendlich genau das erhofft hatten.

Das Stromeinspeisungsgesetz und später das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sorgten jedoch dafür, dass weiterhin Windkraftanlagen mit vergleichsweise sehr bescheidenen Leistungen errichtet wurden. Als 1990 das Stromeinspeisungsgesetz in Kraft trat, betrug die Nennleistung der installierten Anlagen im Durchschnitt gerade mal 123 Kilowatt. Bei neuen waren es allerdings schon 161 Kilowatt. Diese Dynamik der technischen Innovation setzte sich in den folgenden Jahren fort: Beim Inkrafttreten des ersten EEG im Jahr 2000 hatten die Bestandsanlagen im Durchschnitt 651 Kilowatt und die neuen 1118 Kilowatt (040112). Vier Jahre später wurde auch beim Bestand die Schwelle von einem Megawatt überschritten, während die durchschnittliche Leistung beim Zubau bereits an 1,7 MW heranreichte (050109). Die bald darauf einsetzende Wirtschaftskrise konnten diesen kontinuierlichen Anstieg nur vorübergehend dämpfen: Im Jahr 2009 lag die Nennleistung neuer Anlagen im Schnitt bereits bei über 2 MW (100106), und 2018 überschritt sie mit 3,2 MW bei landgestützten Anlagen klar jene Schwelle, an der einst "Growian" so grandios gescheitert war. Die ab 2010 in Betrieb gehenden Offshore-Anlagen waren mit 5 MW noch größer dimensioniert (091111) und erreichten im Zubaujahr 2018 eine mittlere Nennleistung von über 7 MW.

Trotz der Unkenrufe, die einst das Scheitern von "Growian" begleiteten, ist so aus der Windkraft doch noch eine leistungsfähige Stromquelle geworden. Dasselbe gilt für die Photovoltaik, deren Möglichkeiten ebenfalls lange Zeit unterschätzt wurden. Beide liefern zwar nur dann Strom, wenn hinreichend Wind bzw. Sonnenlicht zur Verfügung steht. Diese unregelmäßige Einspeisung erfolgt aber mit einer prognostizierbaren Regelmäßigkeit, wobei sich beide Stromquellen im Tagesverlauf der Lastkurve ergänzen. Soweit die Stromerzeugung den Bedarf übersteigt, könnte man die Überschüsse durch Elektrolyse (190712), Redox-Flow-Batterien (170611) oder Pumpspeicherkraftwerke (140804) für die Rückverstromung zu Regelenergie speichern oder in anderen Bereichen verwenden. An der Technik hapert es jedenfalls nicht mehr, um mit Hilfe von Wind, Sonne, Wasserkraft und Biomasse – die beiden letzteren haben geringeres Potential, stehen aber kontinuierlich zur Verfügung – einen Sockel aus erneuerbaren Stromquellen herzustellen, der einen weitgehenden Verzicht auf fossile Brennstoffe zur Stromerzeugung und auch den völligen Ausstieg aus der Kernenergie ermöglicht.

 

Die zwei- bis dreifache Überzeichnung der drei ersten Ausschreibungen für Windkraft an Land erwies sich schnell als Strohfeuer, nachdem die Mißbrauchsmöglichkeiten der Privilegien für "Bürgerenergiegesellschaften" beseitigt wurden. Seit der fünften Auktion wurde es sogar zur Regel, dass die Gebote für WKA-Projekte nicht ausreichten, um die zur Vergabe anstehenden Megawatt-Mengen auszuschöpfen. Ab der zehnten Ausschreibung wurde die Diskrepanz so groß, dass überhaupt kein Wettbewerb mehr unter den wenigen Bietern stattfand und alle den Zuschlag bekamen, obwohl sämtliche Gebote genau dem zulässigen Höchstwert von 6,20 Cent pro Kilowattstunde entsprachen.


Umstellung auf Ausschreibungen bewirkte Strohfeuer ohne nachhaltigen Heizwert

Dafür hapert es nun bei der Windenergie an einer anderen Stelle: Die Hersteller können die in den Boom-Jahren ausgeweiteten Kapazitäten nicht mehr auslasten. Es fehlt an der dafür notwendigen Nachfrage, so hervorragend die Anlagen in technischer Hinsicht auch sein mögen. Und das hat wiederum damit zu tun, dass es aus verschiedenerlei Gründen an geeigneten Standorten mangelt, um solche Anlagen zügig und rentabel in Betrieb zu nehmen.

In geradezu deprimierender Weise war das bei den Ausschreibungen zu verfolgen, die ab 2017 die bisherige Förderpraxis der Einspeisungsvergütungen ablösten: Zunächst bewirkte die Umstellung einen Torschluss-Effekt, weshalb der Zubau des Jahres 2016 mit 4625 MW fast dem Rekordergebnis des Jahres 2014 (150106) entsprach und den Gesamtbestand um gut zehn Prozent vermehrte (170212). Da die Inbetriebnahmen den Aufträgen mit zeitlicher Verzögerung folgen, kam es 2017 sogar zu einem neuen Zubau-Rekord von 5.334 MW (180109). Um eine Netzüberlastung durch den Boom zu verhindern, legte die Bundesnetzagentur Ende 2016 den Enwurf einer Verordnung vor, die den Zubau im windreichsten Teil des Nordens auf jährlich 902 MW begrenzte und zum 1. März 2017 in Kraft trat (161101).

Die unglückliche Konstruktion der "Bürgerenergiegesellschaften" sorgte dann bei Beginn der Ausschreibungen für ein weiteres Strohfeuer, indem professionelle Großinvestoren, die sich als engagierte Bürger verkleidet hatten, die zu vergebenden Standorte abräumten, ohne mit den üblichen Verpflichtungen belastet zu sein. Im Grunde hätte die Vergabepraxis sofort reformiert werden müssen, nachdem schon bei der ersten Ausschreibung die Zuschläge zu 96 Prozent solchen Geboten erteilt wurden (170504). Stattdessen räumte bei der zweiten Auktion ein einziger Bieter zwei Drittel der Ausschreibungsmenge ab (170801), und bei der dritten Ausschreibung gingen die Zuschläge sogar zu 99,2 Prozent an größtenteils höchst fragwürdige "Bürgerenergiegesellschaften" (171112).

Dieses Strohfeuer hatte kaum Heizwert, was den Zubau betraf. Schließlich ging es den Großprojektierern gerade darum, sich die Standorte erst einmal zu reservieren. Der Trick mit den Bürgerenergiegesellschaften sicherte ihnen eine um zwei Jahre verlängerte Realisierungsszeit, ohne dass sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Projekte vorlegen mussten. Als der Gesetzgeber diesem Missbrauch schließlich einen Riegel vorschob (180609), war es auch mit der bisherigen Überzeichnung der Ausschreibungsmengen schlagartig vorbei.

Mangel an Bietern ließ Wind-Ausschreibungen zur Farce werden

Dafür trat ein neues Problem auf: Im Mai 2018 wurde die fünfte Ausschreibung erstmals unterzeichnet (180515). Ab der siebten Ausschreibung wurde die Kluft zwischen Ausschreibungsmenge und Geboten noch größer. In der zweiten Hälfte 2019 kam es dann sogar dreimal hintereinander zu Ausschreibungen ohne jede Spur von Wettbewerb, bei denen alle Bieter von vornherein den zulässigen Höchstsatz der Förderung verlangten und auch bekamen (siehe Grafik 2).

Parallel dazu stieg der Förderbedarf neuer Windkraftanlagen, der bei ersten drei Ausschreibungen von anfänglich 5,71 auf 3,80 Cent pro Kilowattstunde gesunken war, bis August 2018 auf 6,16 Cent (180810). Er war damit wieder deutlich höher als bei der Solarenergie. Zum Schluss wurde er nur noch durch den zulässigen Höchstbetrag von 6,20 Euro begrenzt, den die Bundesnetzagentur vorsorglich eingezogen hatte. Unter diesen Umständen verwunderte es auch nicht, dass bei den ersten drei "technologieneutralen" Ausschreibungen, die von der EU-Kommission wider alle Vernunft durchgesetzt wurden (siehe Hintergrund, April 2018), sämtliche Zuschläge auf Solarprojekte entfielen und sich zum Schluß kein einziger Windkraft-Bieter mehr beteiligte (190407).

Bei Fortdauer des eklatanten Mißverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage hätte dies den Höchstsatz, der gemäß § 36b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für jede Auktion neu zu ermitteln ist, derart nach oben getrieben, dass er über den tatsächlichen Gestehungskosten für Windstrom gelegen hätte. Die wenigen Bieter wären also nicht gefördert worden, sonder hätten kräftig abgesahnt. Um dies zu verhindern, griff die Bundesnetzagentur schon Ende 2018 auf den § 85a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zurück und begrenzte den Höchstwert für das ganze Jahr 2019 auf 6,20 Cent pro Kilowatt installierter Leistung. Soeben hat sie diese Regelung auch auf das kommende Jahr ausgedehnt. Diese Notfallmaßnahme ändert aber nichts daran, dass der Zweck von Ausschreibungen verfehlt wird und diese zur Farce werden, wenn der durchschnittliche Zuschlagswert praktisch dem zulässigen Höchstwert entspricht (191106).

Diese Grafik zeigt den Förderaufwand bei allen bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaik- und Windkraftprojekte, einschließlich vier "technologieneutraler" Auktionen, bei denen nur die Photovoltaik zum Zuge kam. Solaranlagen waren generell weitaus begehrter als Windkraft-Projekte. Ganz rechts sind die Ergebnisse der drei letzten Windkraft-Auktionen zu sehen, bei denen so wenig Nachfrage und Konkurrenz bestand, dass sämtliche Bieter die gesetzte Höchstgrenze von 6,20 Cent/kWh voll ausschöpfen und in Zuschläge verwandeln konnten.

 

Es war schon immer klar, dass die explodierenden Zubau-Raten der Jahre 2014 bis 2017 sich nicht einfach fortschreiben lassen würden und die WKA-Hersteller sich sogar auf einen Rückgang einstellen mussten (180903). Ganz allgemein war irgendwann mit einem Mangel an geeigneten oder genehmigungsfähigen Standorten für neue Anlagen zu rechnen, was das Geschäft der Hersteller in Deutschland letztendlich auf den Ersatzbedarf beschränken würde. Diese Entwicklung zeichnet sich nun aber viel schneller ab als gemeinhin erwartet wurde.

Widerstand nahm mit Anzahl und Höhe der Anlagen zu

Der wohl wichtigste Faktor ist dabei der Widerstand, mit dem Naturschützer und betroffene Anwohner fast von Anfang den Bau von Windkraftanlagen begleitet haben (920220, 950117, 951120). Er ist nicht schwächer geworden, sondern hat mit der Anzahl und Höhe der Anlagen zugenommen. Immerhin hat sich die maximale Höhe bis zur Rotorspitze, die um das Jahr 1990 gerade etwa hundert Meter betrug und zuvor im zweistelligen Bereich lag, bis heute mehr als verdoppelt. Das brachte nicht nur mehr Ertrag, sondern auch größere Probleme bei der Standortgenehmigung. Das CSU-regierte Bayern schrieb 2014 sogar einen Mindestabstand zur Wohnbebauung vor, der zehnmal so groß ist wie die Höhe der Anlage. Aber auch in Baden-Württemberg konzedierten die dort regierenden Grünen 2016 ihrem neuen Koalitionspartner CDU die Einhaltung eines Mindestabstands von tausend Meter (160509). Die Ankündigung der grün-roten Vorgängerregierung, den Ausbau der Windenergie zu verzehnfachen (110509), wurde damit vollends illusorisch. Die grünen Realos dürften über das erzwungene Zugeständnis indessen nicht allzu unglücklich gewesen sein, da sich im Südwesten sowieso schon zunehmend Widerstand gegen einen politisch forcierten Ausbau der Windenergie regte (151110). Freilich hat es auch schlicht mit dem Mangel an windreichen Standorten zu tun, dass Bayern und Baden-Württemberg schon immer zu den Schlußlichtern beim Ausbau der Windenergie gehörten und es bis heute geblieben sind. Dafür lagen und liegen sie als sonnenreiche Bundesländer bei der Solarstromerzeugung an der Spitze.


Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bei seiner Regierungserklärung zur Krise der Windindustrie im Landtag.

Anders sieht es im Norden Deutschlands aus, wo in den windreichen Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein die ersten Windparks und die dazugehörige Industrie entstanden. Nach dem Ende der DDR sprossen auch in den neuen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg immer mehr Riesen-Spargel aus dem Boden. So entwickelte sich im Norden die Windstromerzeugung zu einem gewichtigen Wirtschaftsfaktor. Sehr deutlich wurde das jetzt, als der von Enercon beschlossene Stellenabbau in Aurich und Magdeburg die Landesregierungen beider Standorte alarmierte und sich der niedersächsische Ministerpräsident Weil sogar zu einer Regierungserklärung im Landtag veranlaßt sah (191105). Weil kündigte an, eine von der Bundesregierung geplante Mindestabstandsregelung von tausend Meter, die eventuell sogar schon bei fünf Wohngebäuden greifen soll, nicht für sein Bundesland zu übernehmen. Sachsen-Anhalt will ebenfalls von einer entsprechenden Öffnungsklausel im Gesetz Gebrauch machen.

In seiner Rede vor dem Landtag und schon nach dem erfolglosen Gespräch mit Enercon umriß Weil die Problemlage folgendermaßen: Laut Koalitionsvertrag sollen rund 65 Prozent des Strombedarfs bis zum Jahr 2030 aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden (180206). Dieses Ziel ist freilich eher zu niedrig, wenn der ebenfalls gewünschte Umstieg auf Elektromobilität zustande kommen soll, denn "das schönste Elektroauto nützt dem Klima nichts, wenn seine Batterie mit Kohlestrom betrieben wird". Noch weniger reiche dieses Ziel aus, um die momentan ebenfalls viel diskutierte Verwendung von Wasserstoff als Energieträger zu ermöglichen, denn dieser läßt sich klimaneutral nur per Elektrolyse erzeugen, was die Inkaufnahme hoher Umwandlungsverluste bedeutet. Deshalb könne auf den weiteren Ausbau der Windstromerzeugung nicht verzichtet werden. Hierzu schlug Weil ein ganzes Bündel politischer Maßnahmen vor. Unter anderem nannte er höhere Ausschreibungsmengen für Offshore-Anlagen, Erleichterungen für das "Repowering" zur effizienteren Nutzung vorhandener Standorte, vergünstigte Grünstromtarife für WKA-Anwohner, die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und die stärkere Einbeziehung der süddeutschen Länder.

In der Tat wäre es geboten, die Offshore-Windenergie wieder stärker voranzutreiben. In der Nord- und Ostsee gibt es noch viel Platz für leistungsfähige Anlagen, die niemanden stören, solange sie von Land aus nicht zu sehen sind. Der 2015 verfügte Genehmigungsstopp (150501) und die seit 2017 praktizierten Ausschreibungen (170213) haben den Zubau vor der deutschen Küste in ein eng geschnürtes Korsett gezwängt, das dringend gelockert werden müsste. Einziges wesentliches Hindernis sind hier die noch fehlenden Kapazitäten für den Transport des erzeugten Stroms zu den Verbrauchsschwerpunkten. Im Netzentwicklungsplan ist der Bau entsprechender Leitungen aber bereits vorgesehen.

Vernünftig klingt auch die Überlegung, die Akzeptanz von Windkraftanlagen durch spezielle Grünstromtarife für Anwohner zu erhöhen. Es müßte aber schon ein echter Anreiz sein, indem beispielsweise die EEG-Umlage entfällt. Ebenfalls wünschenswert wäre die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Bau neuer oder die Ersetzung alter Anlagen, sofern darunter nicht die Aufweichung notwendiger Vorschriften und Prüfungen verstanden wird. Eine verstärkte Einbeziehung der süddeutschen Länder ist ebenfalls zu erhoffen.

Generell wird es aber zunehmend schwieriger, neue Standorte für Windkraftanlagen an Land zu erschließen. Deutschland ist nicht nur der bevölkerungsreichste der 28 EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch sehr dicht besiedelt. Nur in den Niederlanden, Belgien, Malta und Großbritannien geht es enger zu. In den anderen 23 Mitgliedsstaaten gibt es mehr Luft zum Atmen. Man merkt als Deutscher diesen Unterschied zum Beispiel in Frankreich, das weniger als halb so dicht bevölkert ist. Und innerhalb Deutschlands gibt es sowohl ausgesprochene Verdichtungszonen als auch vergleichsweise dünn besiedelte Gebiete. Man denke nur an Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Hinzu kommen starke Unterschiede bei Topographie, zu erwartenden Windstärken oder Grad der Zersiedelung.

Natürlich sollte man die noch vorhandenen Möglichkeiten zur Nutzung der Windkraft ausschöpfen. Notfalls auch durch zusätzliche finanzielle Anreize. Es bringt aber nichts, Quoten für die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene einzuführen, die in der Praxis doch nicht zu verwirklichen sind. Vor allem macht es nur böses Blut, wenn dem Protest von betroffenen Anwohnern oder Naturschützern mit administrativem Zwang begegnet wird. Lachender Dritter ist dann ein Rechtspopulismus, der Proteste gegen den "Zappelstrom" aus erneuerbaren Energien nur allzugern unterstützt und sogar ausdrücklich "die Aufgabe aller Klimaschutz- und Energiewendeziele" fordert (191015).