Februar 2017

170212

ENERGIE-CHRONIK


 


Mit 4625 MW erreichte der Zubau bei Windkraftanlagen an Land im vergangenen Jahr fast das im Jahr 2014 erreichte Rekordergebnis von 4750 MW.

Nochmals starker Zubau bei Windkraftanlagen an Land

Die Deutsche Windguard GmbH hat am 7. Februar auch die neuesten Zahlen zur Windenergie an Land vorgelegt. Sie komplettierte damit die Bilanz des Jahres 2016, die sie bereits im Januar für die Offshore-Windparks veröffentlichte (170107). Demnach wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 1.624 landgestützte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 4.625 MW errichtet. Darunter befanden sich 238 Repowering-Anlagen mit einer Leistung von 679 MW. Zugleich wurden 336 bestehende Anlagen mit einer Leistung von 336 MW stillgelegt. Zieht man diese vom Brutto-Zubau ab, ergibt sich ein Netto-Zubau von 1.288 WEA mit 4.259 MW. Der Gesamtbestand aller landgestützten Windkraftanlagen erhöhte sich dadurch um 27.270 Anlagen mit zusammen 45.911 MW (siehe Grafik).

Trotz Absenkung der Vergütungen bewirkte die Umstellung auf Ausschreibungen einen Torschluß-Effekt

Ab diesem Jahr werden neue Windkraft-Projekte ab einer Leistung von 750 Kilowatt nur noch per Ausschreibung vergeben (160702). Dies ist offensichtlich der Hauptgrund für den nochmalig starken Zubau des Jahres 2016, der fast dem Rekordergebnis des Jahres 2014 entsprach (150106) und den Gesamtbestand um gut zehn Prozent vermehrte.

Die gesetzlich festgelegten Vergütungen der alten Regelung werden ab diesem Jahr nur noch für solche Anlagen gewährt, die bis Ende 2016 genehmigt wurden und 2017 oder 2018 in Betrieb gehen. Um einem Torschluß-Effekt vorzubeugen, wurden die Vergütungssätze ab 2016 quartalsweise empfindlich gesenkt (160807). Aber auch das konnte offenbar zahlreiche Investoren nicht davon abhalten, ihre Projekte so schnell wie möglich noch vor Beginn der Ausschreibungspraxis unter Dach und Fach zu bringen.

Verordnung über Zubau-Beschränkung auf 902 MW im Norden Deutschlands tritt zum 1. März in Kraft

Zudem hatte die Bundesnetzagentur angekündigt, den Zubau im besonders windreichen Norden Deutschlands auf jährlich 902 MW zu begrenzen. Im November vorigen Jahres legte sie den Entwurf einer entsprechenden Verordnung vor (161101). Am 20. Februar hat sie diese Verordnung förmlich erlassen. Das so dekretierte "Netzausbaugebiet" umfaßt die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen sowie den nördlichen Teil Niedersachsens. Die neuen Regeln sind ab dem 1. März anzuwenden.

 

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