August 2018 |
180810 |
ENERGIE-CHRONIK |
Im Februar dieses Jahres war für Windkraftanlagen der Förderbedarf pro Kilowattstunde erstmals höher als für Photovoltaik-Anlagen, die zur selben Zeit ausgeschrieben wurden (180201). Bei den beiden folgenden Windkraft-Ausschreibungen hat sich dieser Abstand noch deutlich vergrößert. In der Grafik nicht enthalten ist das Ergebnis der ersten gemeinsamen bzw. "technologieneutralen" Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen, die zum 1. April stattfand. Sie ergab einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 4,67 Cent/kWh, wodurch sämtliche Zuschläge auf Photovoltaik-Anlagen entfielen und kein einziges Windkraft-Projekt zum Zuge kam (180401). Die nächsten getrennten Ausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik finden gemäß § 28 EEG zum 1. Oktober statt. Darauf folgt zum 1. November gemäß § 39i EEG erneut eine von insgesamt sechs "technologieneutralen" Ausschreibungen für beide Energiequellen, die von der EU-Kommission erzwungen wurden (siehe Hintergrund, April 2018. |
Bei der sechsten Ausschreibung für Windkraftanlagen – der dritten in diesem Jahr – kletterte der durchschnittliche Zuschlagswert von zuletzt 5,73 auf 6,16 Cent pro Kilowattstunde. "Die gestiegenen Zuschlagswerte spiegeln den nur noch recht schwachen Wettbewerbsdruck wieder", meinte dazu die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung vom 17. August. "Gleichzeitig könnte der Anstieg der Förderung in den letzten beiden Runden neue Projekte zu einer Teilnahme angeregt haben."
Zum 1. August waren wieder 670 MW ausgeschrieben worden. Die Spanne der einzelnen Gebotswerte reichte von 4,00 bis zu 6,30 Cent/kWh. Die meisten Zuschläge gingen an Bieter in Brandenburg (23 Zuschläge, 136 MW), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (12 Zuschläge, 100 MW) und Schleswig-Holstein (16 Zuschläge, 95 MW). "Erfreulich" fand es die Bundesnetzagentur, dass auch sechs Zuschläge nach Baden-Württemberg (72 MW) und drei nach Bayern (31 MW) gingen, womit etwa 23 Prozent der bezuschlagten WKA-Leistung auf Projekte südlich der Mainlinie entfielen.
Im Unterschied zur vorangegangenen Ausschreibung, bei der die eingegangenen Gebote zum ersten Mal nicht ausreichten, um das Volumen von 670 MW abzudecken (180515), war dieses Mal eine leichte Überzeichnung festzustellen. Von den insgesamt 91 Geboten mit einem Umfang von 709 MW mussten jedoch fünf ausgeschlossen werden, weil sie nicht alle Punkte der Ausschreibungsbedingungen erfüllten. Die verbleibenden 86 Gebote erhielten alle einen Zuschlag.