August 2017 |
170801 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bei der zweiten Ausschreibung für landgestützte Windkraftanlagen dominierten sogenannte Bürgerenergiegesellschaften wiederum genauso stark wie in der ersten Runde (170504). Wie die Bundesnetzagentur am 8. August mitteilte, stellten sie 84 Prozent der eingereichten Gebotsmenge und erhielten 90 Prozent der Zuschläge bzw. 95 Prozent des Zuschlagvolumens von 1.013 Megawatt (MW). Der überwiegende Teil der Bürgerenergiezuschläge sei dabei an Gesellschaften gegangen, "aus deren Geboten ersichtlich wird, daß sie zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind". Insgesamt hätten die Bieter dieser Gruppe 68 Prozent der Zuschlagsmenge auf sich vereinen können.
Wie ergänzend zu erfahren war, handelt es sich bei dem Projektierer, der so erfolgreich abgeräumt hat, um die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Meißen. Die Firma veröffentlichte dazu eine Woche nach der Verlautbarung der Bundesnetzagentur am 15. August selber eine Pressemitteilung. Sie bestätigte, daß sie bzw. ihre Tochtergesellschaften fünf Zuschläge mit 29,55 MW bekommen haben. Zusätzlich habe sie "Bürgerenergiegesellschaften als professioneller Windparkentwickler zur Seite gestanden", wobei 37 dieser Gesellschaften mit insgesamt 659,70 MW bedacht worden seien. Bei den Bürgerenergie-Partnern handele es sich um "Kommanditgesellschaften, in denen die UKA nicht als stimmberechtigter Partner beteiligt ist". Ihre Namen lauten durchweg "Umweltgerechte Bürgerenergie", gefolgt vom Standort der Anlage, während die Firmenbezeichnungen der UKA-Töchter mit "UGE" beginnen.
Rechtlich läßt sich offenbar nichts an dem Vorgang aussetzen, ebensowenig wie am Erfolg, den der Projektierer Enertrag AG in der ersten Ausschreibungsrunde mit 13 Bürgerenergiegesellschaften und Zuschlägen für fast 160 MW erzielte. Die Bundesnetzagentur hat nach der ersten Ausschreibungsrunde alle erfolgreichen Bürgerenergiegesellschaften überprüft und bislang keine Hinweise gefunden, daß gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen wurde.
Allerdings war es offenbar doch nicht im Sinne des Erfinders, daß die Vergünstigungen für Bürgerenergiegesellschaften auf diese Weise großen Projektgesellschaften zugute kommen und einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern bescheren. Der Gesetzgeber hat jedenfalls bereits die Notbremse gezogen und im Juni zusammen mit dem Mieterstromgesetz (170603) den Übergangsbestimmungen in § 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einen neuen Absatz 8 eingefügt. Dadurch werden die in § 36g enthaltenen Vergünstigungen für die ersten beiden Ausschreibungen des Jahres 2018 suspendiert. Vermutlich will man so Zeit gewinnen, um über eine Neuregelung nachzudenken, die dann ab dem zweiten Halbjahr 2018 in Kraft treten müßte. Die Einschränkung gilt aber noch nicht für die dritte Ausschreibung des Jahres 2017, die gemäß § 28 Abs. 1 zum 1. November zu erfolgen hat.
Das Unternehmen UKA startete 1999 mit der Errichtung eines ersten Windparks im Landkreis Meißen, der sechs Anlagen umfaßte. Bisher realisierte es mehr als 300 Anlagen mit einer Nennleistung von rund 800 MW. Auf die "Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften" in § 36g des seit Jahresanfang geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) reagierte es mit einem maßgeschneiderten Beteiligungsmodell. Aktuell beschäftigt die UKA 425 Mitarbeiter an den Standorten Meißen, Bielefeld, Erfurt, Cottbus, Oldenburg, Rostock, Hannover und Lohmen (Mecklenburg).
In einer Rangliste der deutschen Windparkentwickler, die das Magazin "Energie & Management" am 15. März veröffentlichte, belegte UKA den zweiten Platz. Das Magazin orientierte sich dabei an der im Vorjahr installierten Leistung: Demnach hatte die Bremer WPD mit 230 MW die Nase vorn, während UKA 204 MW vorweisen konnte, dicht gefolgt von der MVV-Tochter Juwi mit 201 MW. Die Abstände sind also gering, und im nächsten Jahr kann die Rangfolge schon wieder anders aussehen.
Bei der zweiten Ausschreibung für landgestützte Windkraftanlagen lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 4,28 Cent pro Kilowattstunde. Der Aufwand für die Förderung ist damit im Vergleich zur ersten Runde (170504) um über einen Cent pro Kilowattstunde gesunken. Den Zuschlag erhielten 67 Gebote mit einem Volumen von 1.013 Megawatt. Abgegeben wurden 281 Gebote mit einem Volumen von 2.927 Megawatt. Damit war die Ausschreibung deutlich überzeichnet.