Juni 2016

160614

ENERGIE-CHRONIK


Staatsanwaltschaft läßt Betrugsvorwürfe gegen Teldafax-Vorstände fallen

In dem seit Februar 2014 laufenden Prozeß gegen drei Verantwortliche des Stromanbieters Teldafax (140108) wurden jetzt die schwerwiegendsten Anklagepunkte fallen gelassen. Wie das Landgericht Bonn am 21. Juni mitteilte, hat es mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens beschlossen, soweit es um die angeklagten Betrugsdelikte und den größten Teil der Insolvenzvorwürfe geht. In der Beweisaufnahme hätten "keine tragfähigen Feststellungen zu einer möglichen Insolvenzsituation" in den Jahren 2010 und 2011 getroffen werden können. Vermutlich sei deshalb nicht mit einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges und Insolvenzverschleppung zu rechnen.

Angeklagt sind die früheren Teldafax-Vorstände Klaus Bath, Gernot Koch und Michael Josten. Sie werden nun wohl, wenn überhaupt, nur mit einer Bewährungsstrafe wegen Verletzung der Buchführungspflicht oder ähnlicher kleiner Delikte zu rechnen haben. Das bedeutet nicht, daß ihnen in den fallengelassenen Punkten eine weiße Weste bescheinigt würde. Aber Staatsanwalt und Gericht sehen sich nicht in der Lage, den Verdacht hinreichend zu untermauern.

Zeitpunkt der Insolvenz wegen schlampiger Buchführung nicht feststellbar

Den Angeklagten scheint nun ausgerechnet der Umstand zugute zu kommen, daß sie eine mehr als schlampige Buchführung betrieben, auf die sich mangels verläßlicher Daten eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung nicht gründen läßt. Das Argument der Verteidigung, die Lage des Unternehmens könne sich ab 2010 aufgrund gesunkener Großhandelspreise für Strom und erhöhter Liquidität vorübergehend gebessert haben, ist deshalb nicht einfach zu widerlegen. Eine Verurteilung wegen Betruges und Bankrotts würde aber voraussetzen, daß die Firma nachweisbar insolvent war, als sie weiter auf Kundenfang ging.

"Jetzt erleben die Ermittler ihre eigene Pleite", resümierte das "Handelsblatt" (21.6.), das frühzeitig über die Machenschaften des Stromanbieters berichtet hatte. "Es ist offenbar eine große Müdigkeit, der sich die Staatsanwaltschaft nun ergeben hat. Aus Justizkreisen heißt es, die Ermittler würden das Verfahren lieber heute als morgen einstellen. Daß es voraussichtlich trotzdem bis 2017 weitergeht, ist vor allem dem täglich wachsenden Selbstbewußtsein der Angeklagten zuzurechnen. Vorschläge zu einem für die Staatsanwaltschaft gesichtswahrenden Kompromiß wurden abgelehnt. Die Angeklagten haben Zeit und Geld. Ihre Anwälte zahlt größtenteils die Versicherung, die sie noch zu Teldafax-Zeiten abgeschlossen hatten."

 

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