Januar 2015 |
150110 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Landgericht Bonn verhandelt seit 26. Januar erneut gegen drei ehemalige Verantwortliche des Stromanbieters Teldafax. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug und Bankrott vor. Die früheren Vorstandsmitglieder Klaus Bath, Gernot Koch und Michael Josten mußten sich deshalb schon im Februar vor einer Großen Strafkammer verantworten (140108). Diese war allerdings als Hilfsstrafkammer eingerichtet worden, was die Verteidigung zum Anlaß einer Besetzungsrüge nahm. Das Gericht hatte dieser Besetzungsrüge stattgegeben und die Hauptverhandlung Anfang März ausgesetzt, um der Verteidigung keinen Revisionsgrund zu liefern (140312).
Das Präsidium des Landgerichts Bonn hat inzwischen eine weitere Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet und ihr unter anderem das Teldafax-Verfahren zugewiesen. Diese 9. Große Strafkammer hat nach erneuter Prüfung das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Bonn vom Februar 2013 (130206) unverändert zugelassen. Vorläufig wurden 34 Hauptverhandlungstage bis Mitte August festgelegt. Das Gericht rechnet aber mit einer noch längeren Verfahrensdauer bis zum Jahresende 2015.
Am ersten Verhandlungstag zeigte sich, daß der Angeklagte Koch weiterhin bereit zu sein scheint, durch ein Geständnis mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Die beiden anderen Angeklagten verschanzten sich dagegen hinter ihren Anwälten, die den Prozeß erneut zu torpedieren versuchten, in dem sie den Beschluß zur Eröffnung des Hauptverfahrens als unwirksam bezeichneten und eine neue Anklageerhebung forderten.