März 2014 |
140312 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Strafprozeß gegen die Verantwortlichen des Stromanbieters Teldafax (140108) ist schon am zweiten Verhandlungstag aus formalen Gründen geplatzt. Am 7. März gab die Wirtschaftsstrafkammer 7a des Bonner Landgerichts einer Besetzungsrüge statt, die von den Anwälten der beiden Ex-Vorstände Klaus Bath und Michael Josten erhoben worden war. Die Kammer teilte deren Ansicht, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Einrichtung als Hilfsstrafkammer im Sommer 2013 nicht vorgelegen hätten. Bei einer Fortsetzung der Hauptverhandlung sei deshalb zu befürchten, daß ihr Urteil durch den Bundesgerichtshof in der Revisionsinstanz allein deshalb aufgehoben würde, weil sie nicht der verfassungsmäßig garantierte "gesetzliche Richter" gewesen sei.
Das Präsidium des Landgerichts Bonn hatte die Hilfsstrafkammer 7a wegen Überlastung der Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet und ihr unter anderem den Teldafax-Prozeß zugewiesen. Anscheinend kollidierte diese Verfahrensweise aber mit Artikel 110 Abs. 1 des Grundgesetzes, der Ausnahmegerichte für unzulässig erklärt. Wie die Pressestelle des Landgerichts mitteilte, wird das Präsidium nach dieser "überraschenden Entscheidung" darüber beraten, auf welche Weise ein möglichst baldiger Neubeginn der Verhandlung sichergestellt werden kann.
Einer der Teldafax-Anwälte, der 72jährige Norbert Gatzweiler, wurde am 19. März Opfer eines Entführungsversuchs: In der Tiefgarage seiner Kanzlei in Köln wurde er von einem Gangster mit vorgehaltener Pistole überfallen, zum Einsteigen in seinen "Jaguar" gezwungen und mit einem Kabelbinder an die Wagentür gefesselt. Es gelang dem Anwalt jedoch, die Fessel zu lösen und sich aus dem Wagen fallen zu lassen. Der Täter flüchtete daraufhin mit dem Fahrzeug, das er einige Straßen weiter stehenließ. Möglicherweise wollte er den bekannten Wirtschaftsanwalt entführen, um ein Lösegeld zu erpressen. Der Vorfall bleibt mysteriös.
Die rund 835.000 Gläubiger der insolventen Flexstrom-Gruppe (Flexstrom, Flexgas, Löwenzahn und Optimalgrün) können mit Rückzahlungen rechnen. Wie hoch die Quote ausfallen werde, stehe aber noch nicht fest, sagte der Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger in einem Interview mit dem Berliner "Tagesspiegel" (23.3.). Insgesamt seien bisher Forderungen in Höhe von 511 Millionen Euro angemeldet worden. Zum Großteil entfalle diese Summe auf die ehemaligen Strom- und Gaskunden des Unternehmens. Aber auch Stadtwerke, Netzbetreiber und Lieferanten befänden sich unter den Gläubigern. Die Ausschüttung der verbleibenden Gelder aus der Insolvenzmasse sei vielleicht im nächsten Jahr zu erwarten, möglicherweise aber auch erst 2016. Der Zeitpunkt hänge auch von der Höhe der Verteilmasse ab. So sei noch nicht geklärt, wie hoch die Schadenersatzansprüche an die Brüder Mundt sein werden, denen das Unternehmen gehörte und die vor einem Jahr den Insolvenzantrag stellten, als ihnen die Bundesnetzagentur die weitere Geschäftstätigkeit untersagen wollte (130401).