November 2010 |
101111 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission hat am 3. November die Einführung von europaweit verbindlichen Sicherheitsstandards für die Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aus Kernkraftwerken sowie aus Medizin und Forschung vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten sollen künftig darlegen, wann, wo und wie sie Endlager zu bauen und zu betreiben beabsichtigen, die den Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) genügen.
Energiekommissar Günther Oettinger tritt damit in die Fußstapfen seiner beiden Vorgänger, die ebenfalls eine europaweite Zuständigkeit der EU für die Entsorgung radioaktiver Abfälle anstrebten. Die Entsorgungs-Pläne der Kommission sind dabei immer als Bestandteil eines umfassenden Konzepts zum Ausbau der Kernenergie zu sehen, das auch von der Mehrheit des EU-Parlaments unterstützt wird (090206).
Die von der Spanierin Loyola de Palacio vorgelegten beiden Richtlinien-Entwürfe zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Entsorgung radioaktiver Abfälle (021103) scheiterten allerdings am Widerstand der nationalen Regierungen im Rat (040520). Aus einer überarbeiteten Fassung des Nuklearpakets (040906) wurde ebenfalls nichts, weil die Amtszeit der Prodi-Kommission kurz darauf ablief.
Erfolgreicher war ihr Nachfolger Andris Piebalgs. Als erstes erließ der Lette eine Richtlinie für die "Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente", die eine alte Richtlinie für grenzüberschreitende Nukleartransporte aus dem Jahr 1992 ersetzte und erweiterte. Anfang 2007 veröffentlichte er dann ein "Hinweisendes Nuklearprogramm" der EU-Kommission, das auch eine "gemeinsame Gefahrenabwehr" vorsah (070118). Außerdem ließ er im Juli 2008 eine Umfrage veröffentlichen, die belegen sollte, daß die EU-Bürger mehr Kompetenzen für Brüssel bei der Beseitigung von Atommüll wünschen (080707). Im November 2008 legte Piebalgs schließlich eine EU-Richtlinie zur Sicherheit von Kernkraftwerken vor, die nach der Billigung durch Rat und Parlament im Juli 2009 in Kraft trat (090603). Mit der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht begründete die schwarz-gelbe Koalition die Neufassung der Vorschriften zur Sicherheitsüberprüfung in der jetzt beschlossenen zwölften Novelle zum Atomgesetz (100904).
Die nun von Oettinger betriebene Richtlinie enthält vor allem folgende Punkte: