Januar 2007 |
070118 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Europäische Kommission hat die Einrichtung einer hochrangigen Gruppe von Vertretern nationaler Nuklearaufsichtsbehörden vorgeschlagen, "um die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und europäischer Regeln im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Gefahrenabwehr voranzutreiben". Sie begründete dies in einer Mitteilung vom 10. Januar damit, daß sie nach Artikel 40 Euratom-Vertrag verpflichtet sei, in regelmäßigen Abständen hinweisende Programme zu veröffentlichen.
"Die Entscheidung über die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung
ist jedem Mitgliedstaat überlassen", heißt es einleitend in dem Papier,
das im übrigen aber kaum einen Hehl daraus macht, daß es die Beibehaltung
und den Ausbau der Kernenergie für notwendig erachtet. Vor kurzem hätten
Finnland und Frankreich den Ausbau der Kernenergienutzung beschlossen. Andere EU-Länder,
darunter die Niederlande, Polen, Schweden, Tschechien, Litauen, Estland, Lettland,
die Slowakei, Großbritannien, Bulgarien und Rumänien hätten die Debatte
über ihre Kernkraftstrategie neu eröffnet. Derzeit gebe es in der EU 152
Kernkraftwerke, die ungefähr 30 Prozent des Stroms erzeugen. Dieser Anteil werde
allerdings deutlich sinken, wenn an dem in manchen EU-Mitgliedstaaten geplanten Ausstieg
aus der Kernenergie festgehalten werde. Investitionen in neue Anlagen oder die Verlängerung
der Betriebsdauer bestehender Anlagen könnten den erwarteten Energiebedarf decken
und die Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren verringern. Eine intensivere
Kernenergienutzung könnte auch die CO2-Emissionen verringern und so eine wichtige
Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen. Dabei müsse allerdings
"weiterhin große Aufmerksamkeit auf die Sicherheit und Gefahrenabwehr im
Nuklearbereich gerichtet werden".