Mai 2004 |
040520 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die beiden Richtlinien-Entwürfe zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Entsorgung radioaktiver Abfälle, die EU-Energiekommissarin Loyola de Palacio am 6. November 2002 vorlegte (021103), haben keine Chance auf Verwirklichung. Wie die Umweltorganisation "Friends of the Earth" am 15. Mai unter Berufung auf Brüsseler Kreise mitteilte, fehlte es bei der Erörterung des Nuklearpakets im Ausschuß der Ständigen Vertreter (Coreper II) an hinreichender Unterstützung. Daraufhin seien die Vorschläge der EU-Kommissarin an eine Expertengruppe verwiesen worden, die anstelle der geplanten Richtlinien einen Ratstext ohne bindende Wirkung verfassen soll.
Die geplante Richtlinie "zur Festlegung grundlegender Verpflichtungen und allgemeiner Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen" wollte unter anderem die Rückstellungen für den Abriß von Kernkraftwerken der Verfügungsgewalt der privaten Betreiber entziehen und sie in nationale Fonds einbringen, die von Brüssel kontrolliert werden. Ferner sollten die Euratom-Darlehen zur Erhöhung der KKW-Sicherheit in den neuen Mitgliedsländern der EU und Drittstaaten erhöht werden. Beide Vorhaben wurden von der deutschen Regierung abgelehnt. Die Bundesregierung bezweifelte auch grundsätzlich die Tauglichkeit des Euratom-Vertrags als Basis für die geplanten Richtlinien.