März 2025 |
250301 |
ENERGIE-CHRONIK |
Auf Antrag von Union und SPD trat der alte Bundestag am 13. und 18. März nochmals zu zwei Sondersitzungen zusammen, um die sogenannten Schuldenbremse zu reformieren. Mit Unterstützung der Grünen beschlossen die beiden künftigen Regierungsparteien eine Grundgesetzänderung, die durch den neu eingefügten Artikel 143h der neuen Bundesregierung Ausgaben von einer halben Billion Euro für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz ermöglicht. Davon stehen 100 Milliarden Euro "auch für Investitionen der Länder in deren Infrastruktur zur Verfügung". Die Einnahmen aus Krediten dürfen zwar weiterhin 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Künftig gilt aber gemäß den Artikeln 109 und 115 eine Sonderregelung für "Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten". Diese Ausgaben fallen nicht unter die Begrenzung, soweit sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen, was derzeit rund 45 Milliarden Euro entspricht. Die "Schuldenbremse" wird damit zwar nicht abgeschafft, aber weitgehend außer Kraft gesetzt.
Für die Änderungen im Grundgesetz stimmten 489 von insgesamt 718 Abgeordneten. Das waren 23 mehr als die Zweidrittel-Mehrheit von 489 Stimmen. Die Zustimmung beschränkte sich aber auf die Fraktionen von SPD, Union und Grünen, während FDP, AfD, Linke, BSW und sechs fraktionslose Abgeordnete den Gesetzentwurf ablehnten. Außerdem gab es drei Nein-Stimmen der Abgeordneten Jan Dieren (SPD), Mario Czaja (CDU) und Canan Bayram (Grüne).
Am 21. März billigte auch der Bundesrat den Gesetzentwurf mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit. Nicht zugestimmt haben lediglich die Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg, in denen die FDP oder die BSW an der Regierung beteiligt sind. Bayern unterstützte das Gesetz nun ebenfalls, obwohl es zuvor zeitweilig den Anschein hatte, als ob die mit den Freien Wählern regierende CSU dem Druck ihres Koalitionspartners nachgeben und Bayern deshalb nicht zustimmen würde.
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Britta Haßelmann bei ihrer Begründung, weshalb die Grünen nun Friedrich Merz die Reformierung der Schuldenbremse ermöglichen, obwohl Merz der Ampel-Regierung eine solche Unterstützung verweigert hat, weil diese "kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem" habe. Quelle: Deutscher Bundestag
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Bei der abschließenden Beratung des Gesetzes am 18. März begründete die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, weshalb ihre Partei nun dem designierten Bundeskanzler Friedrich Merz noch vor Amtsantritt die Entschärfung der Schuldenbremse ermöglicht, obwohl Merz als Oppositionsführer jegliche Hilfestellung verweigert hatte, als die Ampel-Regierung vor genau demselben Problem stand:
"Herr Merz, ich muss Ihnen widersprechen. Die Bedingungen sind keine anderen, als sie es am 1. Januar waren oder als sie es im Oktober im letzten Jahr waren. Wir alle wussten, dass dieses Land dringend Investitionen braucht. Robert Habeck an der Spitze unserer Partei hat sich immer wieder dafür starkgemacht. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben das getan, Bündnis 90/Die Grünen auch. Wir haben Sie gebeten, uns auf diesem Weg zu begleiten. Von Ihnen kam aber nicht nur ein kategorisches Nein, sondern Sie haben jede Idee zur Frage einerReform der Schuldenbremse, zur Frage der Erweiterung von Sondervermögen kategorisch abgelehnt, weil Sie gesagt haben: Es gibt dazu keinen Bedarf in unserem Land. Wir hätten schließlich kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem. (....) Aber ich bin dennoch in der Sache froh, dass wir das heute so entscheiden; denn es ist notwendig für unser Land. Und unser Maßstab für Bündnis 90/Die Grünen ist nicht: Wie wischen wir einer anderen Regierungsmehrheit am besten eins aus? Wie stellen wir so lange auf Totalblockade, bis wir wieder Regierungsverantwortung haben? Nein, das ist nicht unser Maßstab für politisches Handeln."
Die nun geänderte und ergänzte Regelung war 2009 von der seinerzeitigen schwarz-roten Koalition mit der ihr damals zur Verfügung stehenden Zwei-Drittel-Mehrheit im Grundgesetz verankert worden. Diese Verankerung in der Verfassung erwies sich bald als großes Hindernis für die nachfolgenden Regierungen – auch die von Union und SPD –, da sie im Parlament über keine verfassungsändernde Mehrheit verfügten. Schon die von 2018 bis 2021 regierende schwarz-rote Koalition verfiel deshalb auf den vermeintlich legalen Trick, ungenutzt gebliebene 26 Milliarden Euro aus dem Fonds zur Bekämpfung der Corona-Folgen in den "Energie- und Klimafonds" zu überführen, um damit vor allem die EEG-Umlage zu subventionieren: Mit 10,8 Milliarden Euro wurde das EEG-Konto in drei Tranchen so gedopt, dass es positiv blieb, statt im roten Bereich zu versinken (200602, 211001, 231102).
Die folgende Ampel-Koalition übernahm diese Praxis, indem sie bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 vereinbarte, noch ungenutzte Kreditermächtigungen aus dem Corona-Wirtschaftsstabilisierungsfonds in den "Energie- und Klimafonds" zu übertragen und diesen Geldspeicher in "Klima- und Transformationsfonds" umzubenennen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme bekam sie aber im Januar 2022 kräftigen Gegenwind vom Bundesrechnungshof, dem die geplante Umschichtung von 60 Milliarden Euro "unter mehreren Aspekten verfassungsrechtlich zweifelhaft" erschien, weil die geplante Verwendung der Gelder nicht von den "Schuldenbremsen"-Bestimmungen im Grundgesetz gedeckt werde.
Die hellhörig gewordenen Unionsparteien griffen diese Kritik auf, indem sämtliche Abgeordneten von CDU und CSU am 22. November 2022 einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichten, dem sie anfangs wohl selber hauptsächlich nur propagandistische Bedeutung beimaßen, um die Ampel-Regierung mit dem Vorwurf der Schuldenmacherei in Bedrängnis zu bringen. Auch in Regierungskreisen rechnete man allenfalls mit einem ziemlich verschwiemelten Urteil, das letztendlich doch den Zugriff auf die Corona-Kreditermächtigung erlaubt hätte, zumal das Gericht den Eilantrag zwar für zulässig hielt, aber eine sofortige Entscheidung ablehnte, "weil die Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen Verfassungsnormen in der Rechtsprechung des Senats bislang noch keine Konturierung erfahren haben".
Umso überraschender kam das ein Jahr später ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verwendung der Corona-Kreditermächtigung für andere Zwecke untersagte, weil dies gegen die "Schuldenbremse" im Grundgesetz verstoße (231101). Juristisch entsprach dieser Befund der lange Zeit verdrängten Sachlage, zumal die angeblich zulässige Überleitung der Corona-Hilfen in den "Klima- und Transformationsfonds" nur mit einer sehr oberflächlichen sprachlichen Kosmetik ("im Rahmen dieses Zwecks") begründet worden war (siehe Hintergrund, November 2023). Die Folgen waren aber verheerend. Dadurch fehlten der Ampel-Regierung schlagartig 60 von 212 Milliarden Euro, die sie für eine Vielzahl von Aufgaben im Zusammenhang mit der Energiewende eingeplant hatte. Dem bereits kriselnden Bündnis wurde damit die finanzielle Grundlage entzogen, zumal der FDP-Vorsitzende Christian Lindner nun das Urteil nutzte, um sich als Bundesfinanzminister in der Rolle des Schuldenbremsers zu profilieren, der vor allem bei sozialen Leistungen kürzt. Insofern war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht der erste und einzige, aber wohl der wichtigste Sargnagel für das vorzeitige Ende der Ampelkoalition.
Die Union konnte sich aber nicht lange darüber freuen, dass sie mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einen derart durchschlagenden Erfolg hatte. Als sie nach der vorzeitig durchgeführten Bundestagswahl am 23. Februar damit begann, die Regierung zu übernehmen, stand sie vor denselben finanziellen Problemen. Selbst im Bündnis mit der SPD wäre es ihr nicht möglich gewesen, die durch den Spruch des Bundesverfassungsgerichts für sakrosankt erklärte Schuldenbremse abzuschaffen, da die geplante schwarz-rote Koalition im neugewählten Bundestag nur über 328 von insgesamt 630 Sitzen verfügt. Auch die Unterstützung der Grünen (85) würde nicht genügen, um die erforderliche Zweidrittelmehrheit von 420 Stimmen zu erreichen. Es bedürfte außerdem noch etlicher Stimmen von Abgeordneten der Linken (64). Rein rechnerisch möglich wäre auch eine Unterstützung durch die AfD (152), die aber politisch nicht in Frage kommt. Außerdem hatten die Rechtspopulisten bereits wissen lassen, dass sie einer Reformierung der Schuldenbremse keinesfalls zustimmen würden.
So verfielen Union und SPD auf die rettende Idee, schnell nochmals den alten Bundestag einzuberufen, bevor der neue spätestens am 25. März zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten musste. Denn hier konnte die Zweidrittelmehrheit bereits mit Hilfe der Grünen erreicht werden. Diese Verfahrensweise war zwar ungewöhnlich, aber durchaus korrekt, da bis zur Konstituierung des neuen Bundestags der alte auch nach der Wahl noch der Gesetzgeber bleibt. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb erwartungsgemäß eine ganze Reihe von Eilanträgen zurückgewiesen, mit denen Bundestagsabgeordnete von Linke, BSW, FDP und AfD die beiden Sondersitzungen am 13. und 18. März untersagen lassen wollten.
Allerdings war der vom 10. März datierte Gesetzentwurf, mit dem Union und SPD die Schuldenbremse in den Grundgesetz-Artikeln 109 und 115 zu reformieren und weitgehend auszuhebeln gedachten, nicht ganz nach dem Geschmack der Grünen. Die CDU/CSU musste deshalb Änderungen bei der Neuformulierung der beiden Grundgesetz-Artikel 109 und 115 sowie beim neu eingefügten Artikel 143h zugestehen. Zum einen war dies die Sonderregelung für Verteidigungsausgaben, die nicht unter die Begrenzung fallen, soweit sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigen. Diese umfasst nun auch die Ausgaben des Bundes für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Schutz der informationstechnischen Systeme und Hilfen für die von Russland überfallene Ukraine. Ferner darf das neue "Sondervermögen" von 500 Milliarden Euro auch "für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045" verwendet werden. 100 Milliarden Euro werden direkt dem "Klima- und Transformationsfonds" zugewiesen. Die damit finanzierten Investitionen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf statt zehn Jahren bewilligt werden.
Einzelheiten der Änderungen sollen in Bundesgesetzen geregelt werden. Auf Betreiben der Grünen wurde dazu in einem gemeinsamen Entschließungsantrag von SPD, Union und Grünen die neue Bundesregierung vom Bundestag aufgefordert, dass insbesondere Wärme- und Energienetze aus dem Sondervermögen mitfinanziert werden können und die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kernhaushalt verbleibt.