Juli 2016 |
160709 |
ENERGIE-CHRONIK |
Wie bereits durchgesickert war (160505, 160611), will die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze senken, die bisher von den Elektrizitäts- und Gasnetzbetreibern geltend gemacht werden konnten. Am 6. Juli teilte die Regulierungsbehörde offiziell mit, daß der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen künftig 6,91 Prozent vor der Körperschaftssteuer betragen soll. Für Altanlagen gilt ein neuer Zinssatz von 5,12 Prozent. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der dritten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018 und für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019.
"Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das derzeit geringe Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider. Höhere Eigenkapitalrenditen im Netzbereich wären den Stromverbrauchern nicht vermittelbar", erklärte dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Wir stehen vor großen Investitionen in die Netze. Durch berechenbare Regulierungsentscheidungen sichert die Bundesnetzagentur attraktive Investitionsbedingungen. Wir halten an den bewährten Methoden fest und stellen eine im allgemeinen Umfeld angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals sicher."
Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem Zehn-Jahre-Durchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines "Wagniszuschlags". Zur Ermittlung dieses Wagniszuschlags hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die jetzt beabsichtigten Senkungen bewegen sich demnach auf dem Niveau anderer europäischer Länder. Es hätten sich auch keine Hinweise darauf ergeben, daß aufgrund der Anreizregulierung für deutsche Netzbetreiber ein höherer Zinssatz angemessen wäre. Ferner habe die Analyse der Gutachter gezeigt, das Strom- und Gasnetzbetreiber einem vergleichbaren Branchenrisiko unterliegen.
Die interessierte Öffentlichkeit kann nun zu den Festlegungsentwürfen Stellung nehmen. Die Konsultation endet am 10. August 2016. Die Festlegungsentwürfe und das Gutachten von Frontier Economics zur Ermittlung der Wagniszuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/BK4-EKZ veröffentlicht. Eine endgültige Entscheidung soll im September 2016 ergehen.