Februar 2015 |
150210 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das unter der Marke "Care-Energy" agierende Firmengeflecht schuldet den Übertragungsnetzbetreibern inzwischen rund 100 Millionen Euro für nicht abgeführte EEG-Umlagen. Dies gab die Amprion GmbH auf Anfrage der ARD-Verbrauchersendung "plusminus" bekannt, die am 25. Februar über den dubiosen Stromanbieter und dessen Praktiken berichtete. Allein bei Amprion belaufen sich die EEG-Rückstände auf rund zwanzig Millionen Euro.
Zuletzt hatten die Übertragungsnetzbetreiber die vergleichsweise bescheidene Summe von rund sieben Millionen Euro für EEG-Rückstände bis 2012 eingeklagt und vom Landgericht Hamburg auch zugesprochen erhalten (131105). Diese Urteile waren aber vom Oberlandesgericht Hamburg aus formaljuristischen Gründen aufgehoben worden, da die Netzbetreiber das Verwirrspiel, das der Care-Energy-Chef Kristek mit seinen diversen Firmengründungen betreibt, nicht hinreichend durchschaut und ihre Forderungen deshalb an die falsche Adresse gerichtet hatten (140909). Mittlerweile hat Kristek sein Firmengeflecht und die damit verbundenen Geschäftsmodelle erneut verändert. Zum Beispiel übernimmt neuerdings eine EnUp AG, die bei der Bundesnetzagentur als in München ansässiger Stromanbieter registriert ist und in Österreich mit den Kristek-Firmen unter einem Dach haust, die Rolle des "exklusiven Vertragspartners" für die Belieferung von Kunden mit Strom.
Kristek behauptet, nicht zur Abführung der EEG-Umlage verpflichtet zu sein, weil Care-Energy kein Stromanbieter, sondern ein "Energiedienstleister" sei. Angeblich hat er über 400.000 Kunden. Die Übertragungsnetzbetreiber scheinen sich unterdessen noch immer nicht schlüssig geworden zu sein, an welche Handelsregister-Eintragung sie sich halten müssen, um dem Katz-und-Maus-Spiel ein Ende zu bereiten und die mittlerweile auf rund hundert Millionen Euro aufgelaufenen EEG-Rückstände erfolgreich einzuklagen (wobei ein rechtskräftig gewordenes Gerichtsurteil noch lange nicht bedeuten würde, daß die geschuldeten EEG-Umlagen bei den Kristek-Firmen auch eingetrieben werden könnten). Bis Ende Februar hatte zumindest Amprion noch keine neue Klage gegen Care-Energy eingereicht.
Erfolgreicher mit der Eintreibung ihrer Forderungen war die Bundesnetzagentur, die den Care-Energy-Chef mit Bußgeldern belegte, weil er der Verpflichtung zur Anmeldung seines Geschäfts als Stromanbieter nicht nachkommen will. Den ersten Bußgeldbescheid in Höhe von 40.000 Euro (130615) konnte Kristek zwar durch die Einlegung von Rechtsmitteln um mehr als ein Jahr verzögern. Er bezahlte ihn dann aber dennoch, bevor ein auf mehrere Tage anberaumter Prozeß vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnen konnte, bei dem er überaus schlechte Karten gehabt hätte (141014).
Ende 2014 verhängte die Bundesnetzagentur ein zweites Zwangsgeld in Höhe von 400.000 Euro, weil Kristek trotz erneuter Aufforderung sein Gewerbe als Stromanbieter weiterhin nicht angemeldet hatte. Genauer gesagt: Kristek wollte die Bundesnetzagentur austricksen, indem er sein Gewerbe zwar anmeldete, aber vierzig Minuten später die Abmeldung hinterherschickte (141207). Anschließend versuchte er erneut, die Zahlung durch Einlegung von Rechtsmitteln hinauszuzögern (150116). Damit gewann er aber nur eine kurze Galgenfrist: Am 9. Februar wies das Oberlandesgericht Düsseldorf seinen Eilantrag gegen die Zwangsgeldfestsetzung zurück und bestätigte deren unverzügliche Fälligkeit. Die Verhandlung in der Hauptsache soll am 19. März stattfinden.
Wie die Bundesnetzagentur am 19. Februar auf Anfrage bestätigte, hat Kristek die 400.000 Euro inzwischen überwiesen. Die Behörde behält sich vor, ein drittes Zwangsgeld in Höhe von 800.000 Euro zu verhängen, falls er der Verpflichtung zur Anmeldung als Stromanbieter erneut nicht nachkommen sollte.