Oktober 2014

141014

ENERGIE-CHRONIK


"Care-Energy" hat Bußgeldbescheid nun doch bezahlt

Der unter der Marke "Care-Energy" agierende Stromanbieter hat den Bußgeldbescheid, den ihm die Bundesnetzagentur im Juni 2013 zustellte (130615), nun doch bezahlt. Der Unternehmenschef Martin Richard Kristek überwies die 40.000 Euro kurz vor einer Verhandlung, die am 24. Oktober vorm Oberlandesgericht Düsseldorf stattfinden sollte und damit hinfällig wurde. In einem vom 17. Oktober datierten Brief an das Gericht betonte er zugleich, daß die Zahlung nicht als Schuldanerkenntnis zu verstehen sei. Er wolle vielmehr das anhängige Verfahren deshalb beenden, um "das Hohe Gericht, vor welchem ich höchsten Respekt habe, nicht als modernes Kasperltheater mutieren zu lassen" (sic!). In der eigentümlichen Grammatik und Orthographie, die für Verlautbarungen von Care-Energy typisch ist, hieß es weiter: "Ich zahle lieber 40.000 Euro Bußgeld, bevor ich es zulasse, dass Hohe Gericht durch ein solches Verfahren unter Einbeziehung meines Namens verhöhnen zu lassen."


Auf diesem Plakat warnt der Chef des Stromvertriebs Care-Energy vor sich selber. Die Warnung ist allerdings nicht an seine Kunden gerichtet. Kristek präsentiert sich vielmehr in der Rolle des Volkstribuns, der die etablierte Energiewirtschaft herausfordert.
Foto: obs/mk-group Holding GmbH/Care Energy

Unklar bleibt, ob Kristek nun sein Stromanbieter-Gewerbe bei der Bundesnetzagentur endlich anmelden wird, wie das § 5 EnWG vorschreibt, oder ob er es auf einen erneuten Bußgeldbescheid der Behörde ankommen läßt. Bisher verweigerte er die Anmeldung mit der Begründung, kein Stromanbieter, sondern ein "Energiedienstleister" zu sein, der die Letztverbraucher nicht mit simplem Strom, sondern mit "Nutzenergie" beliefert (siehe Hintergrund).

Nichtabführung der EEG-Umlage würde Kristek einen enormen Wettbewerbsvorteil bescheren

Dabei geht es um weit mehr als um die 40.000 Euro, mit denen die Bundesnetzagentur die Nichtanmeldung als Stromanbieter vorläufig geahndet hat. Mit der Fiktion, ein Energiedienstleister zu sein, will Kristek die Nichtabführung der EEG-Umlage begründen. Wenn es ihm tatsächlich gelänge, diesen wesentlichen Strompreisbestandteil zu vermeiden, hätte er naturgemäß einen entscheidenden Konkurrenzvorteil gegenüber anderen Stromanbietern. Nach eigenen Angaben verfügt er über 410.000 Kunden. Bei aller Skepsis, die gegenüber diesen und anderen Angaben von Care-Energy angebracht ist, könnte sich die Zahl der Stromkunden tatsächlich im sechsstelligen Bereich bewegen. Eine weitere Besonderheit des von Kristek aufgebauten Stromvertriebssystems besteht darin, daß die Kundenwerbung nicht in der üblichen Weise über Tarifvergleicher, sondern durch ein kleines Heer von freiberuflichen "Energieberatern" erfolgt.

Nachforderungen dürften inzwischen im zweistelligen Millionenbereich liegen

Allein aufgrund der Klagen, die 2013 von den Übertragungsnetzbetreibern TenneT, 50Hertz und Amprion angestrengt wurden, müßte das Unternehmen mehr als sieben Millionen Euro an EEG-Umlage nachzahlen. Das Landgericht Hamburg hat diesen Klagen auch durchweg stattgegeben (131105). Die Urteile wurden vom Oberlandesgericht nur deshalb aufgehoben, weil sich die Kläger in dem von Kristek geschaffenen Firmengeflecht, das unter der Dachmarke "Care-Energy" agiert, die falsche Handelsregister-Eintragung ausgesucht hatten (140909). Die Übertragungsnetzbetreiber werden nun ihre Klagen an die richtige Adresse richten. Ihre Forderungen dürften dabei im zweistelligen Millionenbereich liegen, zumal inzwischen auch die EEG-Umlage nochmals kräftig gestiegen ist.

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