Januar 2015 |
150116 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Stromanbieter Care-Energy hat sich eine neue Masche einfallen lassen: Neuerdings bietet er in Verbindung mit einem "EDL Komfort Tarif" den Bezug von Gratis-Strom an, wenn der Kunde in einem der zehn firmeneigenen Läden oder per Internet elektrische Geräte kauft. Und zwar gibt es für jeden Euro, den der Kunde auf diese Weise verausgabt, eine Kilowattstunde umsonst.
Die Verbrauchersendung "Umschau" des Mitteldeutschen Rundfunks (20.1.) hat dieses Angebot überprüft und festgestellt, daß es für den Kunden wesentlich teurerer kommt als wenn er seine elektrischen Geräte und den Strom in der üblichen Weise einkauft. Beim Internet-Vergleich kosteten die von Care-Energy angebotenen Waren im Schnitt vierzig Prozent mehr als woanders. Die Überprüfung von rund hundert Produkten ergab, daß nur drei davon gleich teuer oder billiger waren. Zum Beispiel war ein Fernseher, den Care-Energy für 1.799 Euro anbot, woanders bereits für 997 Euro zu haben.
Eine MDR-Reporterin testete das Angebot, indem sie als vorgebliche Kundin in einem der Care-Energy-Läden einen Wäschetrockner und einen Fernseher auswählte, die zusammen 2.681 Euro kosteten. Sie hätte somit bei einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden knapp neunzig Prozent des Stroms gratis erhalten. Beim Nachrechnen aller Kosten – inklusive einer Abschlußgebühr für den "EDL Komfort Tarif" von 180 Euro und einer "Grundgebühr" von 118,80 Euro – stellte sich aber heraus, daß die Gesamtrechnung für die 3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und die beiden Geräte woanders 687 Euro weniger betragen hätte.
"So stringent hat das noch nie jemand durchgerechnet, jedenfalls nicht hier", meinte daraufhin der Care-Energy-Mitarbeiter. Die deutlich höheren Preise für die elektrischen Geräte erklärte er der vermeintlichen Kundin so: "Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, daß wir nicht die Einkaufsmacht haben wie die großen Ketten."
Über das Bußgeld von 400.000 Euro, das die Bundesnetzagentur gegen Care-Energy verhängt hat und das Anfang Januar fällig gewesen wäre, wird in Kürze das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Dasselbe gilt für die Androhung eines weiteren Bußgeldes in Höhe von 800.00 Euro, falls der angebliche "Energiedienstleister" weiterhin die Anmeldung als Stromanbieter verweigern sollte (141207). In beiden Fällen hat die "Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG" per Eilverfahren die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat deshalb zugesichert, bis zur Entscheidung des Gerichts auf die Vollziehung zu verzichten.
Schon gegen den ersten Bußgeld-Bescheid in Höhe von 40.000 Euro (130615) hatte Care-Energy fast alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und so die Zahlung um mehr als ein Jahr hinausschieben können (141014). Dieses Mal dürfte die Galgenfrist wesentlich kürzer sein.