Februar 2015 |
150202 |
ENERGIE-CHRONIK |
"Intelligente Stromzähler" registrieren nicht nur Leistung und Arbeit, sondern ermöglichen auch die Auswertung und Fernauslesung der Daten, was ihre Einbindung in ein Kommunikationsnetz voraussetzt. Wie diese Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, waren 2013 insgesamt 406.483 Industriekunden (RLM) und 269.464 Haushaltskunden (SLP) mit fernausgelesenen Zählern ausgestattet. Die Industriekunden nutzten für die Datenübertragung meistens den Mobilfunk (GSM/GPRS) oder die normale Telefonleitung (PSTM). Bei Haushaltskunden standen dagegen noch immer Powerline-Techniken (PLC) im Vordergrund, wie sie Vattenfall (071113), die EnBW (081013) oder RWE (080214) eine Zeitlang forcierten. Es folgten Mobilfunk-Anwendungen und die Nutzung des Telefon-Festnetzes per DSL. |
Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte am 9. Februar die Eckpunkte für drei Verordnungen, mit denen die im Koalitionsvertrag vom November 2013 vereinbarten "Rahmenbedingungen für intelligente Netze" (131101) geschaffen werden sollen. Demnach wird ab 2017 der Einbau sogenannter intelligenter Meßsysteme für einen Jahres-Stromverbrauch von mehr als 20.000 Kilowattstunden zur Pflicht. Ab 2019 gilt dies für Verbräuche ab 10.000 Kilowattstunden, und ab 2021 für Verbräuche ab 6.000 Kilowattstunden. Ausgenommen bleiben jedoch Verbräuche unter 6.000 Kilowattstunden und damit fast alle Haushalts-Stromkunden. Die Regierung begründet dies mit der Einsicht, daß in dieser Verbrauchskategorie der Nutzen sogenannter intelligenter Zähler in keinem vernünftigen Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten stehe. Sie hält deshalb auch die Streichung von § 21c Abs. 1 Buchstabe a) des Energiewirtschaftsgesetzes für erforderlich, der seit 2011 den Einbau solcher Zähler bei allen neuen Gebäuden und bei größeren Renovierungen vorschreibt (110602).
Der durchschnittliche Stromverbrauch eines Haushalts wird üblicherweise mit 3.500 Kilowattstunden jährlich angenommen. Wie aus dem jüngsten Monitoringbericht der Bundesnetzagentur hervorgeht, beträgt er bei Kunden in der Grundversorgung knapp 2.400 Kilowattstunden und bei solchen mit Sonderverträgen etwas über 4.000 Kilowattstunden. Von den insgesamt 49.935.441 Letztverbrauchern in Industrie, Gewerbe und Haushalten hatten nur 4.534.986 einen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden. Die geplante Verpflichtung zum Einbau "intelligenter Meßsysteme" betrifft somit nur neun Prozent aller Letztverbraucher.
Allerdings kann ein Verbraucher auch unterhalb der Grenze von 6.000 Kilowattstunden betroffen sein, wenn er zugleich eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder eine Mikro-BHKW im Keller betreibt. Bei einer installierten Erzeugungsleistung zwischen 0,8 und 7 Kilowatt genügt die Basisvariante des intelligenten Meßsystems bzw. ein "intelligenter Zähler". Für größere Leistungen wird eine aufwendigere Variante vorgeschrieben: Ab 2017 sollen zunächst Anlagen zwischen 7 und 100 Kilowatt und ab 2019 solche über 100 Kilowatt mit einem "Smart Meter Gateway" ausgerüstet werden. In die Kategorie ab 7 Kilowatt fallen nach Angaben der Bundesnetzagentur über 230.000 Anlagenbetreiber.
Das Bundeswirtschaftsministerium will noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett ein "Verordnungspaket intelligente Netze" vorlegen, das folgende drei Verordnungen umfaßt: