September 2011

110903

ENERGIE-CHRONIK


EU erläßt Verordnung zur Unterbindung von Insiderhandel und Preismanipulation an Energiemärkten

Das Europäische Parlament billigte am 14. September den Vorschlag für eine EU-Verordnung über "Integrität und Transparenz des Energiemarkts" (REMIT). Die neuen Vorschriften untersagen den Gebrauch von Insider-Informationen und den Versuch der Marktmanipulation. Unter Marktmanipulation versteht die Verordnung die Erteilung oder Zurückziehung falscher Aufträge, die Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über die Medien oder die vorsätzliche Irreführung einzelner Marktteilnehmer. Ausgenommen sind reine Finanzgeschäfte mit Energie-Derivaten, die Artikel 9 der Richtlinie 2003/6/EG unterliegen.

Kein Marktteilnehmer wird künftig ein Geschäft eingehen können, solange er nicht in einem Register jenes Landes eingetragen ist, in dem er ansässig oder tätig ist. Auf der Grundlage dieser nationalen Register erstellt die zentrale EU-Regulierungsbehörde ACER (091212) ein europäisches Verzeichnis der Marktteilnehmer. Die nationalen Regulierungsbehörden und andere zuständige Behörden haben Zugang zu diesem europäischen Register. Die Marktteilnehmer haben der Agentur und den nationalen Regulierungsbehörden alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte notwendig sind. Im wesentlichen geht es dabei um Kapazitäten, Nutzung und Verfügbarkeit von Anlagen, mit denen Strom oder Erdgas erzeugt, transportiert oder gespeichert werden. Bei Verstößen müssen die nationalen Sanktionen dem tatsächlichen Schaden entsprechen, der den Endkunden erwachsen ist.

Die Verordnung war Ende 2010 von der Kommission vorgeschlagen worden (101205). Sie wurde vom Parlament mit 616 Ja- gegen 26 Nein-Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. Da sie bereits mit dem Rat und der Kommission abgestimmt ist, kann sie faktisch in Kraft treten. In Deutschland dürfte sich dadurch die Einrichtung einer "Markttransparenzstelle" erübrigen, wie sie die schwarz-gelbe Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat (091003) und beim Bundeskartellamt ansiedeln wollte (100903).

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