Mai 2009

090502

ENERGIE-CHRONIK


Strafanzeigen gegen E.ON und RWE wegen Manipulierung der Strompreise

Die Preispraktiken der beiden führenden Großstromerzeuger E.ON und RWE könnten noch ein strafrechtliches Nachspiel haben. Wie der Vorsitzende des Bunds der Energieverbraucher e.V, Aribert Peters, am 8. Mai in Düsseldorf mitteilte, liegen den zuständigen Staatsanwaltschaften seit 23. März entsprechende Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen beider Unternehmen vor. Das Verfahren gegen E.ON wird bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 120 UJs 22/09 und das gegen RWE bei der Staatsanwaltschaft Essen unter dem Aktenzeichen 306 Js 101/09 geführt.
Anzeigeerstatter Ansgar Federhen (links) mit dem Vorsitzenden des Bunds der Energieverbraucher, Aribert Peters, vor der Düsseldorfer E.ON-Zentrale
Pressefoto BdEV

Anzeigenerstatter ist der Diplomfinanzwirt Ansgar Federhen, der sich als Fraktionsvorsitzender der Grünen im Ortsgemeinderat von Rheinbreitbach sowie als Mitglied beim Bund der Energieverbraucher schwerpunktmäßig mit der Entwicklung der Strompreise in Deutschland beschäftigt. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten des Strafrechtsprofessors Matthias Jahn (Universität Erlangen-Nürnberg), das dieser in der "Zeitschrift für Neues Energierecht" (ZNER) veröffentlicht hatte. Jahn ist im Nebenamt Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seine Befunde waren von der ZNER bereits am 6. März auf einer Pressekonferenz vorgestellt worden. Sie erlangten aber erst jetzt größere Resonanz, nachdem auf dieser Grundlage die Strafanzeigen erstattet wurden.

Der Strafrechtler sieht in seinem Gutachten einen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben, daß die jeweiligen Konzernverantwortlichen sich nach § 20a des Wertpapierhandelsgesetzes wegen Marktmanipulation bzw. nach § 263 des Strafgesetzbuches wegen Betruges strafbar gemacht haben. Falls sich dieser Tatverdacht bestätigt, hätten sie mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen zu rechnen.

Im einzelnen sieht Jahn einen Anfangsverdacht hinsichtlich

Daß die Vorwürfe wegen Preismanipulation nicht aus der Luft gegriffen sind, haben die beiden Konzerne selber zu erkennen gegeben, indem sie sich gegenüber der EU-Kommission (081101, 090304) bzw. gegenüber dem Bundeskartellamt (070903, 080216) zu mehr und weniger einschneidenden Verpflichtungserklärungen bereitfinden mußten, um weitergehende Ermittlungen und daraus resultierende Sanktionen abzuwenden. Mit den jetzt erstatteten Strafanzeigen soll verhindert werden, daß sich die beiden Konzerne auf diese Weise freikaufen können.

Nach Ansicht des Bunds der Energieverbraucher hat sich durch die Manipulationen der Konzerne allein für das Jahr 2007 ein Schaden für die Endverbraucher in Höhe von ca. 12,6 Milliarden Euro ergeben. Zu den Geschädigten gehörten alle Stromkunden, also Industriekunden, Stadtwerke und auch jeder Haushalt.

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