Oktober 2010 |
101014 |
ENERGIE-CHRONIK |
Dem Regionalversorger E.ON edis droht eine Geldstrafe von 1,3 Millionen Euro, falls er weiterhin den Lieferantenwechsel von Stromkunden behindert und die Mängel nicht bis zum 20. Januar 2011 beseitigt. Entsprechende Presseberichte wurden im Oktober von der Bundesnetzagentur bestätigt. Die Behörde verdoppelt damit das Zwangsgeld von 650.000 Euro, das sie dem Regionalversorger bereits auferlegt hat. E.ON edis hat diese Summe im September bezahlt, aber Beschwerde eingelegt.
Die Bundesnetzagentur wirft E.ON edis vor, im März und April dieses Jahres den Lieferantenwechsel von rund 13.000 Kunden behindert zu haben. Auch nach Verhängung des Zwangsgeldes seien weiterhin 8.000 Fälle zu beanstanden gewesen. Unter anderen hatten sich die Konkurrenten Lekker Strom und Lichtblick darüber beklagt, daß notwendige Abrechnungsdaten von abgeworbenen Kunden verspätet oder gar nicht bereitgestellt wurden. Allein Lichtblick will mehr als tausend Fälle von Behinderungen festgestellt haben.
E.ON edis räumte ein, den Lieferantenwechsel nicht ordnungsgemäß abgewickelt zu haben. Schuld daran seien Probleme bei der Einführung eines neuen Computersystems, das durch die Vorgaben der Bundesnetzagentur erforderlich geworden sei. Die Behörde ist allerdings nicht bereit, das als hinreichende Entschuldigung zu akzeptieren. Schließlich hätten es andere Unternehmen auch geschafft, die Vorgaben für den Lieferantenwechsel rechtzeitig umzusetzen.
Der aus der Fusion von vier ostdeutschen PreussenElektra-Töchtern entstandene Regionalversorger (990419) fiel bereits in den Anfängen der Liberalisierung durch Behinderungen von Konkurrenten auf (010202, 010202). Da er überdurchschnittlich hohe Strompreise verlangt (060106), ist er für Abwerbungen besonders anfällig.