Januar 2001

010111

ENERGIE-CHRONIK


Streit um Prozedere beim Kundenwechsel: VKU warnt vor Scheitern der Verbändevereinbarung

Das Prozedere beim Abschluß von Stromlieferungs- und Netznutzungsverträgen bleibt innerhalb der Branche umstritten: Am 2.1. forderte RWE Plus in einer Pressemitteilung eine "kundenorientierte Auslegung und pragmatische Anwendung" der diesbezüglichen Bestimmungen der Verbändevereinbarung zur Netznutzung. Andernfalls erwäge man gerichtliche Schritte gegen Stromversorger, die von wechselbereiten Kunden den Abschluß von mindestens zwei unabhängigen Verträgen verlangen. Zu diesen gehören beispielsweise die Stadtwerke Münster, mit denen RWE deshalb seit längerem im Streit liegt.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) verteidigte daraufhin am 3.1. in einer Presseerklärung den Abschluß getrennter Verträge: Die Vollmacht für den einmaligen Abschluß des Netznutzungsvertrags könne der Kunde auch seinem Lieferanten übertragen. Der Kunde müsse auch nicht notwendigerweise zwei Rechnungen erhalten, wenn sich Netzbetreiber und Stromlieferant auf ein Inkassomodell einigen würden, wie es im Telekommunikationsbereich bereits üblich sei. Der VKU bemühe sich in diesem Sinne um eine Verständigung mit RWE plus, um die Fortschritte der Verbändevereinbarung nicht zu gefährden. Die strikte Trennung von Netznutzung und Stromlieferung diene dem Verbraucher. Mit der Weigerung von RWE plus, beides vertraglich getrennt voneinander zu regeln, drohe die Verbändevereinbarung zur Netznutzung zu kippen, erklärte VKU-Präsident Gerhard Widder. Ein Scheitern der Verbändevereinbarung werde aber unweigerlich zu einer staatlichen Regulierung der Netznutzung führen.