August 2008 |
080806 |
ENERGIE-CHRONIK |
Zahlreiche Stromnetzbetreiber haben die neuen Vorschriften der Bundesnetzagentur zur Vereinfachung des Lieferantenwechsels, die zum 1. August 2007 in Kraft traten (070802), noch immer nicht umgesetzt. Die Bundesnetzagentur hat deshalb knapp 40 Netzbetreibern Zwangsgelder in einer Gesamthöhe von rund 1,7 Millionen Euro angedroht. Wie sie am 22. August mitteilte, führen die gerügten Mängel in den meisten Fällen zwar nicht zum Scheitern des Lieferantenwechsels. Sie verursachen aber erheblichen Mehraufwand beim neuen Lieferanten des Kunden und geben häufig Anlass für gesonderte Nachfragen und Beschwerden.
Oft hapere es bei den Netzbetreibern auch intern bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels, weil viele Softwarelieferanten ihre Terminzusagen nicht eingehalten hätten. In der Folge müßten die Prozesse häufig noch manuell nachbearbeitet werden, was naturgemäß eine hohe Fehlerrate mit sich bringe.
Die neuen Vorschriften sollen allen Netznutzern den diskriminierungsfreien Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen gewährleisten. Bevor sie verbindlich wurden, hatte die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern eine Frist von einem Jahr zur Vornahme der notwendigen EDV-Umstellungen eingeräumt. Die abgemahnten Stromnetzbetreiber haben nunmehr noch einen Monat Zeit, die Vorgaben endgültig umzusetzen. Die Behörde kann sich dabei auf ein jüngst ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs stützen, mit dem eine Klage der Stadtwerke Lemgo wegen der angeblich zu kurz bemessenen Umsetzungsfrist abgewiesen wurde (080509).