Februar 2001

010202

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt ermittelt gegen e.dis wegen überhöhter Netznutzungsentgelte

Das Bundeskartellamt hat gegen die e.dis Energie Nord AG (Fürstenwalde) ein Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und der Behinderung anderer Stromanbieter eingeleitet. Die e.dis Energie Nord ging 1999 aus der Fusion der vier ostdeutschen PreussenElektra-Töchter hervor (990419) und ist heute eine Tochter der E.ON Energie AG. Im vorigen Jahr hatte der ostdeutsche Regionalversorger noch grundsätzlich die Durchleitung verweigert. Es kam deshalb zu Auseinandersetzungen mit den Konkurrenten Fortum (000215) und Yello (000320).

Wie das Bundeskartellamt am 8.2. mitteilte, stützt es sich bei seinen Ermittlungen auf einen Preisvergleich, den der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) veröffentlichte. Unter den insgesamt 294 Netzbetreibern, die dieser Preisvergleich ausweise, fordere die e.dis mit durchschnittlich 19,80 Pf/kWh im Niederspannungsbereich und 9,63 Pf/kWh im Mittelspannungsbereich die höchsten Durchleitungsentgelte. Im Niederspannungsbereich liege e.dis damit um 51 Prozent und im Mittelspannungsbereich um 54,3 Prozent über dem Durchschnitt der vom VEA veröffentlichten Entgelte. Beim Vergleich mit dem ähnlich strukturierten Regionalversorger EWE (Oldenburg) verlange e.dis im Niederspannungsbereich durchschnittlich 5,99 Pf/kWh bzw. 43 Prozent mehr. Im Mittelspannungsbereich sei e.dis um 3,79 Pf/kWh bzw. 64,9 Prozent teurer als EWE. Die Höhe der genannten Differenzen wertet das Amt als "starkes Indiz für eine missbräuchlich überhöhte Gestaltung der Netznutzungsentgelte". Möglicherweise, so heißt es weiter, erkläre sich die Höhe der Netznutzungsentgelte auch durch eine unzulässige Quersubventionierung von Strombeschaffung und - vertrieb über den Bereich Netznutzung zum Nachteil dritter Stromanbieter. Die e.dis Nord AG hat Gelegenheit, bis zum 8. März zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Das Bundeskartellamt äußerte bei dieser Gelegenheit den Verdacht, dass das deutsche Preisniveau bei den Netznutzungsentgelten insgesamt überhöht sei. Es werde "auch dieser Frage nachgehen und gegebenenfalls unter Heranziehung ausländischer Vergleichsmärkte auch gegen Verbundunternehmen Verfahren einleiten".

Die Höhe der Netznutzungsentgelte war in der Vergangenheit verschiedentlich kritisiert worden (000808 u. 001016). Im Dezember vorigen Jahres hatten die Stromanbieter Riva Energie GmbH, Ares Energie AG und Deutsche Strom AG gemeinsam eine diesbezügliche Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht (001204).