Januar 2026 |
260106 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung will den Neukauf von Elektroautos wieder fördern. Am 19. Januar stellte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die Eckpunkte der Neuregelung vor, wie sie mit den anderen Ressorts und Parteien innerhalb der Koalition abgestimmt wurden. Demnach können Privathaushalte für Elektroautos oder bestimmte Plug-in-Hybride, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 80.000 Euro beträgt.
Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029. Die Förder-Anträge können rückwirkend gestellt werden. Das Online-Portal dazu wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.
Gefördert werden private Haushalte beim Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs mit einem rein batterie-elektrischen Antrieb oder bestimmte Fahrzeuge mit einem Plug-In-Hybrid-Antrieb beziehungsweise Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer ("Range-Extender"). Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge beziehungsweise 1.500 Euro für Plug-In-Hybride oder Range Extender. Damit die beiden Letzteren förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer haben. Für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2027 wird eine Umstellung der Förderung für danach neu zugelassene Plug-in-Hybride geprüft, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der Vorjahre. Die Summe entspricht ungefähr einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von weiteren 1.000 Euro. Pro Kind erhöht sich außerdem die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt um maximal 1.000 Euro. Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist somit eine Förderung zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich. Die soziale Staffelung gilt für Kauf und Leasing gleichermaßen. Das heißt, dass die Anschaffung eines reinen Elektroautos in beiden Fällen mit bis zu 6.000 Euro unterstützt werden.
Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erfolgen. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, können alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (zum Beispiel Einkommensteuerbescheid) von den Antragstellern in digitaler Form eingereicht werden.
(nur zur Förderung des Kaufs von Elektroautos)