Juni 2019 |
190609 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die vor drei Jahren eingeführte Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos, die spätestens Ende dieses Jahres auslaufen sollte, wird wegen der mangelnden Nachfrage bis Ende 2020 verlängert. Das Bundeswirtschaftsministerium erließ dazu eine neue Förderrichtlinie, die am 5. Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die Konditionen sind aber dieselben wie bei der alten Förderrichtlinie. Das heißt, dass die Bundesregierung jeweils 2000 Euro für ein reines Elektroauto und 1500 Euro für ein an der Steckdose aufladbares Hybridfahrzeug beisteuert, wenn die Industrie in derselben Höhe einen zumindest nominellen Abschlag auf den offiziellen Verkaufspreis gewährt. Der Netto-Listenpreis für das Basismodell muss unter 60.000 Euro liegen. Neu ist lediglich eine zusätzliche Fördersumme von 100 Euro für den Einbau eines akustischen Warnsytems, das auch Blinden und Sehbehinderten die Wahrnehmung der Elektrofahrzeuge ermöglicht, die bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise sind.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind bis zum 21. Mai 118.115 Anträge auf Förderung eingegangen. Davon seien 73.337 positiv beschieden und 132,8 Millionen Euro ausgezahlt worden. Für weitere 19.640 Anträge seien Auszahlungen von 37,3 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt wurden demnach von den 600 Millionen Euro, mit denen die Bundesregierung den Absatz elektrischer Fahrzeuge fördern wollte, gerade mal 170 Millionen Euro in Anspruch genommen. Das sind 28 Prozent des Gesamtvolumens. Vermutlich handelt es es sich dabei um bloße Mitnahmeeffekte, weil die Nachfrage sich auch ohne Förderung auf diesem niedrigen Niveau bewegt hätte. Die von der Bundesregierung ausgelobten Prämien sind zu gering und der angeblich paritätische Beitrag der Automobilindustrie zu sehr schöngerechnet, als dass davon die Kaufentscheidung eines realistisch kalkulierenden Interessenten wesentlich beeinflußt werden könnte.
Der Bundesrechnungshof hat diese Vergeudung von Steuergeldern schon vor mehr als einem Jahr deutlich kritisiert und als Dienstleistung gegenüber der Industrie charakterisiert (180801). Trotzdem beharrt das Bundeswirtschaftsministerium darauf, die 600 Millionen Euro restlos auszugeben. Begründet wird dies mit der allmählichen Zunahme der eingegangenen Anträge seit 2016: "Die Kaufprämie hat sich in der Praxis bewährt", hieß es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. "Die Zahl der Anträge steigt stetig an – zwar langsamer als wir das erhofft hatten, aber umso wichtiger ist es, Kontinuität bei der Förderung zu gewährleisten."