Mai 2016 |
160511 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett beschloß am 18. Mai den Regierungsentwurf des "Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr". Das Gesetz befreit reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer. Es ändert damit die bisherige Regelung in § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die ab 2016 lediglich eine fünfjährige Steuerbefreiung vorsah (121011).
Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes ermöglicht es außerdem, daß Arbeitnehmer ihre privaten Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers aufladen können, ohne dies als geldwerten Vorteil versteuern zu müssen. Diese Regelung gilt befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020.
Zugleich billigte das Kabinett die mit der Automobilindustrie vereinbarte Bereitstellung von 600 Millionen Euro zur Verbilligung des Anschaffungspreises von Elektro- und Hybridfahrzeugen (160403). Weitere 300 Millionen Euro sind für die Errichtung von insgesamt 15.000 Ladesäulen vorgesehen.