Mai 2022

220513

ENERGIE-CHRONIK


Erster Kohleblock zwangsweise stillgelegt

Die Bundesnetzagentur gab am 20. Mai die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bekannt. Die zum 1. März 2022 ausgeschriebene Menge betrug 1.222,886 Megawatt. Die insgesamt sechs Zuschläge hatten aber nur ein Volumen von insgesamt 1.015,604 Megawatt. Für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge wurde deshalb nach § 20 Abs. 3 KVBG erstmals das Verfahren der entschädigungslosen gesetzlichen Reduzierung nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) angewendet. Maßgeblich ist dabei die im Juli 2021 veröffentlichte Altersreihung der Kohlekaftwerke (210711). Die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge wurde so von der Bundesnetzagentur dem Kraftwerk Scholven B zugeordnet.

Uniper will Scholven B schon früher vom Netz nehmen


Im Karlsruher Rheinhafen-Dampfkraftwerk (RDK) betreibt die EnBW derzeit noch die Steinkohleblöcke 7 (links im Vordergrund) und 8 (rechts dahinter). Der jetzt erhaltene Zuschlag verpflichtet sie, den Block 7 bis Ende 2024 stillzulegen. Ob es dazu tatsächlich kommt, ist allerdings sehr fraglich, denn der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW (der ebenfalls EnBW gehört) hat noch nicht darüber entschieden, ob er den Block 7 auf die Liste systemrelevanter Anlagen setzen will, auf der schon zehn andere EnBW-Kraftwerke stehen. Auch der GKM-Block 8 in Mannheim wird vermutlich der inländischen Netzreserve zugeordnet, die inzwischen eine installierte Leistung von 7.112 Megawatt erreicht hat (220503).
Foto: EnBW

Der Gelsenkirchener Steinkohleblock mit 345 MW, der vor fünfzig Jahren in Betrieb genommen wurde, ist damit die erste Anlage, die zwangsweise stillgelegt wird. Das Kohleverfeuerungsverbot wird im Laufe des Novembers 2024 wirksam. Der Betreiber Uniper hat unabhängig davon eine Stilllegungsanzeige abgegeben, wonach er den Block bereits 2023 vom Netz nehmen will. Das wäre trotz der Anordnung grundsätzlich möglich.

Die Stilllegung hängt aber auch hier letztendlich davon ab, dass der zuständige Übertragungsnetzbetreiber zustimmt. Falls dieser die Anlage für systemrelevant erachtet, kann die Bundesnetzagentur die weitere Vorhaltung als Netzreserve anordnen.

EnBW und GKM teilten sich 94 Prozent der Zuschlagsmenge

In der fünften Ausschreibungsrunde entfielen knapp 94 Prozent der Zuschlagsmenge auf nur zwei der sechs Bieter: Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) bot für die 517 MW des Blocks 7 im Karlsruher Rheinhafen-Dampfkraftwerk (RDK). Außerdem bewarb sich die Großkraftwerk Mannheim AG, an der die EnBW zu 32 Prozent beteiligt ist (150514), erfolreich um den Zuschlag für die 435 MW des GKM-Blocks 8 am Mannheimer Rheinufer. Den Rest bildeten vier kleinere Industriekraftwerke mit Leistungen zwischen 1,5 und 30 MW.

Die Spannbreite der Gebote reichte von null bis 107.000 Euro pro Megawatt. Da letzteres der zulässige Höchstpreis war, hat ihn zumindest einer der Bieter voll ausschöpfen können. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug rund 45.000 Euro.

 

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