Mai 2022

220503

ENERGIE-CHRONIK


Ersatzkraftwerke sollen Stromversorgung auch bei russischem Gas-Lieferstopp gewährleisten

Wie am 24. Mai bekannt wurde, arbeitet die Bundesregierung an einem "Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz", weil der russische Überfall auf die Ukraine den ursprünglich geplanten Zubau an Gaskraftwerken durchkreuzt und hochproblematisch gemacht hat. Ersatzweise soll bis Ende März 2024 eine zusätzliche Notreserve aus solchen Kohlekaftwerken bereitstehen, die zwar für den aktuellen Netzbetrieb nicht systemrelevant sind, aber bei einer weiteren Zuspitzung der Gasversorgungskrise für die Stromerzeugung benötigt werden könnten. Ein Entwurf des Gesetzes befand sich Ende Mai in der Ressortabstimmung.

Falls Putin ganz abdreht, darf das noch verbleibende Gas nicht für Strom vergeudet werden

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die Stromversorgung selbst dann nicht gefährdet wird oder gar zusammenbricht, wenn die russischen Gaslieferungen völlig entfallen. Das setzt aber eine schnelle Reaktion voraus, falls der inzwischen als unberechenbar geltende Kreml-Diktator Putin die Lieferungen teilweise oder ganz stoppen sollte, um irgendwelche neuen Zugeständnisse zu erpressen oder einfach nur Schaden anzurichten. Die Reaktivierung der Ersatzkraftwerke soll deshalb kurzfristig auf Anweisung der Regierung möglich sein, damit das dann noch verbleibende Gas ausschliesslich für den notwendigen Bedarf von Haushalten und Industrie verwendet werden kann. Ausnahmen sind bei gasbetriebenen KWK-Anlagen möglich. Die Betreiber werden verpflichtet, die Anlagen einsatzbereit zu halten und mit genügend Brennstoff zu versehen. Es ist ferner daran gedacht, in einer solchen Krisensituation die Verstromung von Gas durch eine Pönale unattraktiv zu machen. Die Notreserve soll bis Ende März 2024 befristet werden, da bis dahin damit zu rechnen ist, dass auf russische Gaslieferungen weitgehend verzichtet werden kann.

Bedarf an Netzreserve für das kommende Winterhalbjahr beträgt 8.264 Megawatt

Die geplante Notreserve ist zu unterscheiden von der normalen Netzreserve. Diese wurde wie jedes Jahr von den vier Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Wie die Behörde am 29. April mitteilte, beträgt der Gesamtbedarf für das kommende Winterhalbjahr 8.264 Megawatt. Davon werden 6.840 MW von deutschen Netzreservekraftwerken mit einer installierten Leistung von 7.112 MW bereitgestellt. Damit steigt die innerdeutsche Netzreserve im Vergleich zum letzten Jahr um 1.442 MW an. Der Rest in Höhe von 1.424 MW muss über ausländische Kraftwerke gedeckt werden, da die Reservepotentiale in Deutschland ausgeschöpft sind.

 

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