Juni 2021

210613

ENERGIE-CHRONIK


Kohlekraftwerke Westfalen und Heyden werden zu Phasenschiebern

Die Bundesnetzagentur hat den Anträgen der Übertragungnetzbetreiber Amprion und TenneT stattgegeben, die Kraftwerke Westfalen E (RWE) und Heyden 4  (Uniper) zu Phasenschiebern umzurüsten, damit nach deren Stilllegung weiterhin die Blindleistung zur Spannungshaltung bereitgestellt werden kann, die sonst entfallen würde. Wie sie am 1. Juni mitteilte, sehen sich TenneT und der Kraftwerksbetreiber Uniper allerdings außerstande, mit der Umrüstung von Heyden 4 noch in diesem Jahr zu beginnen, wie dies eigentlich erforderlich wäre, weil sonst nach Wegfall der Blindleistungsbereitstellung des Kernkraftwerks Grohnde (Abschaltung zum 31. Dezember 2021) mit Beginn der windschwachen Zeit im Frühjahr 2022 kritische Spannungszustände im Netz zu erwarten sind. Der Block Heyden 4 muss deshalb vorübergehend weiterbetrieben und in die Netzreserve überführt werden, damit er für den spannungsbedingten Redispatch weiterhin Blindleistung bereitstellen kann. Die Bundesnetzagentur hat dafür den Zeitraum bis 30. September 2022 genehmigt. Anschließend erfolgt die Umrüstung zum rotierenden Phasenschieber.

Beide Kraftwerke haben in der ersten Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Kohlekraftwerken zusammen mit fünf weiteren Kohleblöcken der allgemeinen Stromversorgung und vier kleineren Industrieanlagen den Zuschlag erhalten (201204). Anschließend wurden jedoch die drei Blöcke Walsum 9, Westfalen E und Heyden 4 von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern Amprion und TenneT als systemrelevant eingestuft (210306). Die Begründung, dass Westfalen E und Heyden 4 weiterhin zur Spannungshaltung benötigt würden und deshalb zumindest der Umbau zu einem Phasenschieber erforderlich sei, lässt die Bundesnetzagentur gelten. Dagegen ist sie nicht der Ansicht, dass Walsum 9 weiterhin zur Bereitstellung von Wirkleistung für den Redispatch benötigt werde, und lehnte diesen Antrag ab (210416).

 

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