März 2019 |
190305 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett beschloss am 27. März eine vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Sie verbessert die regulatorischen Rahmenbedingungen für verflüssigtes Erdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) und stellt LNG-Importterminals mit den Anlandungspunkten von Pipelinegas gleich. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates (siehe PDF).
Bisher konnten die hohen Kosten des Anschlusses an das Fernleitungsnetz ein Hemmnis für den Bau von LNG-Importterminals sein. Die Verordnung beseitigt dieses Problem, indem sie die Fernleitungsnetzbetreiber zur Errichtung der Leitungen zwischen LNG-Anlagen und Fernleitungsnetz verpflichtet und sie den Großteil der Kosten tragen läßt. Eine dem Anlagenbetreiber verbleibende Kostenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent soll sicherstellen, dass nur Anbindungsleitungen gebaut werden, die tatsächlich benötigt werden. Die Fernleitungsnetzbetreiber dürfen nämlich ihre Kosten in die Gasnetzentgelte einbringen und so auf die Netznutzer umlegen. Nach Schätzung der Bundesregierung werden die Netzentgelte mit rund 134 Millionen Euro für die Errichtung der Anbindungsleitungen sowie der Gasdruckregel- und Messanlagen belastet, wenn alle drei LNG-Terminals realisiert werden, die derzeit geplant sind. Dennoch seien keine spürbare Auswirkungen auf die Verbraucherpreise zu erwarten.
Als mögliche Standorte von LNG-Terminals in Deutschland sind Brunsbüttel und Wilhelmshaven im Gespräch. Ihr Bau ist eigentlich nicht notwendig, da es mehr als genügend Pipeline-Kapazitäten gibt, über die Erdgas billiger importiert werden kann. Er ist jedoch sinnvoll, um die zu große Abhängigkeit von russischen Lieferungen zu mildern. Zum Beispiel hat Litauen auf diese Weise seine besonders starke Abhängigkeit von der Belieferung durch die russische Gazprom beendet. Auch Lettland und Estland profitieren davon. Der vor vier Jahren eröffnete Terminal in Klaipeda (Memel) deckt aber weiterhin nur einen kleineren Teil des litauischen Bedarfs mit LNG-Importen, deren Preis die Gazprom nun deutlich unterbieten muss, um im Geschäft zu bleiben (150105).
Dagegen müssen sich die EU-Staaten inzwischen gegen das Ansinnen der US-Regierung wehren, die preislich günstigere Versorgung mit Pipeline-Gas aus russischen oder anderen Quellen durch LNG-Importe aus den USA zu ersetzen. Die starke Abhängigkeit der EU von russischen Lieferungen dient der Trump-Regierung dabei lediglich als politischer Vorwand, um den US-Lieferanten zu neuen Absatzmärkten zu verhelfen, obwohl sie normalerweise nicht konkurrenzfähig wären. Im Juli vorigen Jahres hat die EU-Kommission diesen Pressionen insoweit nachgegeben, als sie versprach, die strategische Zusammenarbeit im Energiebereich zu stärken und mehr Flüssigerdgas aus den Vereinigten Staaten zu importieren (180803). Die US-Regierung ließ aber nicht locker und verlangte insbesondere, den bereits begonnenen Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 zu stoppen. Ende 2018 drohte der US-Botschafter in Berlin, Richard Grenell, den beteiligten westlichen Energiekonzernen mit Strafmaßnahmen seiner Regierung. Im Januar wiederholte er diese Drohungen in direkten Briefen an die Konzernleitungen. "Der Brief ist nicht als Drohung aufzufassen, sondern als klare Botschaft der US-Politik", erklärte ein Sprecher Grenells, nachdem diese Vorgehensweise allgemein als unverschämt und eines Diplomaten unwürdig empfunden wurde. Der jetzige Kabinettsbeschluss zur LNG-Verordnung ist auch vor diesem Hintergrund zu sehen.