Februar 2018 |
180210 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das EU-Parlament billigte am 6. Februar die Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS), wie sie im November mit den Vertretern der EU-Regierungen ausgehandelt wurde (171105). Der Text wurde mit 535 Stimmen angenommen, bei 104 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen. Der Rat muss ihn nun noch formell billigen. Dann kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Demnach wird die Menge der jährlich zur Verfügung stehenden Emissionsrechte
(EUA) in der 2021 beginnnden vierten Handelsperiode um 2,2 Prozent verringert,
wie dies im Juli 2015 die EU-Kommission vorgegeschlagen hat (150706).
Bisher betrug die Verringerung nur 1,74 Prozent. Ferner werden Maßnahmen
zum schnelleren Abbau des vorhandenen Überschusses an EUA-Zertifikaten
ergriffen. Die 2015 beschlossene Marktstabilitätsreserve (MSR), die ab
2019 die Überschüsse im Emissionshandel schrittweise abbaut und in
eine Reserve überführt, wird nun verdoppelt. Dadurch können vier
Jahre lang bis zu 24 Prozent der überschüssigen Zertifikate aus dem
Verkehr gezogen werden. Zusätzlich wird sie ab 2023 auf ein Volumen begrenzt,
das jeweils der Versteigerungsmenge des Vorjahres entspricht. Die darüber
hinaus gehende Menge an Zertifikatüberschüssen aus den vorangegangenen
Handelsperioden wird gelöscht und so dem Markt dauerhaft entzogen. Der
verbleibende Rest soll dem Ausgleich von extremen Nachfrageschwankungen dienen.
Eine weitere Neuerung besteht darin, daß Mitgliedstaaten Zertifikate aus
ihrem Auktionsanteil löschen dürfen, wenn durch zusätzliche nationale
Klimaschutzmaßnahmen wie die Stillegung von Kohlekraftwerken die Nachfrage
für Zertifikate sinkt. Damit soll vermieden werden, daß die nicht
mehr benötigten Zertifikatsmengen den EUA-Preis senken, was Marktakteure
in anderen Ländern zu vermehrten Käufen veranlaßt und so die
CO2-Emissionen erhöht.
Die klimapolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, Rebecca Harms, forderte die künftige Bundesregierung auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Emissionsminderungen durch Stillegung von Kohlekraftwerken nicht zu einem höheren CO2-Ausstoß in anderen Sektoren führen. "Der Emissionshandel wird auch nach dieser Reform nicht das wirkungsvolle Klimaschutzinstrument, mit dem die Pariser Klimaziele erreicht werden", meinte sie. Immerhin sei aber zu erwarten, dass die vorgesehene Verknappung der Zertifikate die Emissionspreise aus ihrem Dauertief führe (siehe Hintergrund, November 2017).