Juli 2017

170706

ENERGIE-CHRONIK


Bundesnetzagentur legt Netzausbau für Nord Stream 2 auf Eis

Die Bundesnetzagentur hat am 26. Juli den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2016 - 2026 bestätigt. Sie strich jedoch zehn der insgesamt 122 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 4,5 Milliarden Euro, die darin bis zum Jahr 2026 vorgesehen waren. Dazu gehören vor allem jene Netzausbau-Vorhaben, die von den 16 Gas-Fernleitungsnetzbetreibern (160801) mit Blick auf den geplanten Bau der zweiten Ostsee-Pipeline "Nord Stream 2" vorgeschlagen wurden. Nach Ansicht der Behörde wäre es voreilig, schon jetzt von einer Realisierung des Projekts auszugehen. Wörtlich heißt es in der Entscheidung: "Grund für die Herausnahme ist, daß ihre nach § 15a Abs. 1 S. 2 EnWG erforderliche Bedarfsgerechtigkeit gegenwärtig nicht gegeben ist. Denn zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht mit hinreichender Sicherheit abzuschätzen, ob der geplante Bau der Nord Stream 2 Pipeline tatsächlich umgesetzt wird."

Ausbau der NEL und neue Anlandestation an der Ostsee entfallen

Im einzelnen strich die Bundesnetzagentur fünf Netzausbauvorhaben, die nur dann erforderlich wären, wenn die Kapazität der Ostsee-Verbindung für Gaslieferungen aus Rußland tatsächlich verdoppelt würde. Dazu gehört vor allem der Ausbau der "Nordeuropäischen Erdgasleitung" (NEL) durch NEL Gastransport, Gasunie und Fluxys TENP. Ferner entfallen eine Gasdruck-Regel- und Meßanlage (GDRM) sowie ein Verdichter an der 27 Kilometer langen Nord-West-Anbindungsleitung (NOWAL), mit der die Gascade Gastransport den Erdgasspeicher Rehden in Niedersachsen mit der Station Drohne in Nordrhein-Westfalen verbinden möchte. Die NOWAL an sich wird aber nicht in Frage gestellt, obwohl ihre Errichtung ebenfalls im Zusammenhang mit Nord Stream 2 zu sehen ist. Auf den Bau einer neuen Anlandestation in Vierow an der Ostsee muß Gascade ebenfalls vorläufig verzichten. Dasselbe gilt für eine neue Verdichterstation, die Open Grid Europe und Thyssengas bei St. Ledgen in der Nähe von Coesfeld geplant haben.

US-Sanktionen könnten auch für Nord Stream 2 gelten

In Frage gestellt wird die Realisierung von Nord Stream 2 neuerdings vor allem durch die neuen Sanktionen gegen Rußland, die von den USA beschlossen wurden (170705). Wegen des Widerstands von acht osteuropäischen EU-Mitgliedern mußten die an dem Projekt beteiligten fünf Energiekonzerne bereits darauf verzichten, Minderheitseigentümer an der von Gazprom gegründeten Projektgesellschaft "New European Pipeline AG" zu werden, die am 15. Juli 2015 ins Handelsregister des Kantons Zug in der Schweiz eingetragen wurde (150905). Ersatzweise vereinbarten sie eine hälftige finanzielle Beteiligung (170406). Aber auch die könnte unter die neuen US-Sanktionen fallen.

Schröder dient jetzt beiden Gazprom-Gesellschaften als Galionsfigur

Die Gazprom-Projektgesellschaft "New European Pipeline AG" firmiert seit September 2015 als "Nord Stream 2 AG". Sie hat damit einen ähnlichen Namen wie die "Nord Stream AG", an der vier westliche Energiekonzerne direkt beteiligt sind (121003) und deren Aktionärsausschuß der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) vorsitzt (090212). Seit Juli 2016 wird "Schröder, Gerhard Fritz Kurt, deutscher Staatsangehöriger" im Handelsregister des Kantons Zug auch als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Nord Stream 2 AG genannt.

 

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